Dienstleistungen von A-Z

Öffentliche Rechtsberatung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft benötigen, können Sie sich in der Regel an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung wenden.

Zahlreiche Kommunen bieten ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Rechtsberatung oder Rechtsauskunft an.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Hier finden Sie den Kalender der Öffentlichen Rechtsauskunft

In der Öffentlichen Rechtsauskunft können Sie durch niedergelassene Rechtsanwälte Beratung in sämtlichen Rechtsgebieten erhalten.

Hierfür ist unbedingt eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Die öffentliche Rechtsauskunft der Hansestadt Lübeck berät auch Einwohnerinnen und Einwohner aus den unmittelbar umliegenden Kreisen Herzogtum Lauenburg, Stormarn, Ostholstein und Nordwestmecklenburg.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorhandener Schriftverkehr zum Anliegen.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck


Für ein Beratungsgespräch mit der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt benötigen Sie ihren Personal-, Schüler- oder Studentenausweis und ggf. ihren Sozialleistungsbescheid.

Welche Gebühren fallen an?

Es kann eine Verwaltungsgebühr anfallen. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck


Erstberatung: EUR 24,00

Folgeberatung(en) in gleicher Sache: EUR 13,00

Ermäßigte* Erstberatung: EUR 10,00

Ermäßigte* Folgeberatung(en) in gleicher Sache: EUR 6,00

*für Schüler und Studenten sowie Bezieher von Sozialleistungen

Die Gebühren sind ausschließlich bar zu bezahlen.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Verbraucherschutz und -recht finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in Kehl.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Eine telefonische Beratung kann nicht erfolgen.
Es kann in der öffentlichen Rechtsauskunftsstelle nur eine persönliche Beratung bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt erfolgen.