Dienstleistungen von A-Z
Nebenwohnung abmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Beziehen Sie eine Nebenwohnung oder möchten Sie Ihre Nebenwohnung außerhalb der Hansestadt Lübeck abmelden, so buchen Sie hier einen Termin unter „An- und Ummeldung Wohnsitz“ in einem unserer Bürgerservicebüros.
Möchten Sie eine Nebenwohnung in der Hansestadt Lübeck abmelden, ist dies bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde zu tun.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Bitte beachten Sie, dass die Hansestadt Lübeck eine Zweitwohnungssteuer erhebt. Informieren Sie sich ggf. unter Zweitwohnungssteuer über die steuerrechtliche Anmeldung/Abmeldung Ihrer Zweitwohnung.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.