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Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
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Leistungsbeschreibung
Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft geschlossen oder Ihre Auslandslebenspartnerschaft nachbeurkundet wurde.
Mit der Lebenspartnerschaftsurkunde weisen Sie nach, dass Sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Sie erhalten sie bei dem Standesamt, das Ihre Lebenspartnerschaft beurkundet hat oder Ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
- Ihre Vor- und Familiennamen vor und in der Lebenspartnerschaft
- Ort und Tag der Geburt der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Urkunde
- beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen wie zum Beispiel die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.
Seit Inkrafttreten der „Ehe für alle“ am 1. Oktober 2017 können in Deutschland keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr neu begründet werden. Stattdessen können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Wenn eine Lebenspartnerschaft vor dem 1. Oktober 2017 in Deutschland begründet wurde, ist die Lebenspartnerschaftsurkunde weiterhin ein gültiges Personenstandsdokument.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Beim Standesamt können aus
- den Eheregistern der letzten 80 Jahre
- den Lebenspartnerschaftsregistern aller Jahrgänge
Urkunden ausgestellt werden. Auskünfte aus Registern die vor diesem Zeitraum liegen, erhalten Sie beim Archiv der Hansestadt Lübeck.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
1. Unser Online-Dienst steht Ihnen gerne zur Verfügung, den Sie bequem von zu Hause aus nutzen können.
Bitte beachten Sie: Zur Nutzung dieses Online-Dienstes benötigen Sie ein kostenloses Servicekonto Plus.
2. Persönlicher Besuch im Standesamt
Sie können ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten vorbeikommen. Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) mit.
3. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit die Urkunde per Post und Bezahlung auf Rechnung zu bestellen. Lesen Sie die Hinweise zu den benötigten Unterlagen unter: „Welche Unterlagen werden benötigt?“
Bitte beachten Sie: Wenn der Personenstand (Eheschließung, Geburt, Sterbefall) nach dem Jahre 2009 eingetreten ist, kann die Urkunde in der Regel sofort vor Ort ausgehändigt werden.
In allen anderen Fällen kann eine spätere Abholung oder Zusendung per Post erfolgen.
Voraussetzungen
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
- Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern einer der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen.
- Sie sind ein Kind oder Enkelkind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen.
- Nahe Verwandte wie Geschwister sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung in Kopie
- online müssen Sie sich mit dem Personalausweis elektronisch identifizieren
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters sowie der vertretenen Person
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise:
- ein Schreiben des Nachlassgerichts
- ein gerichtliches Urteil
- einen vollstreckbaren Titel
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich!
Beantragung über einen formlosen Antrag mit Gebühr und Ausweiskopie
Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem formlosen Antrag folgendes einreichen:
Bei schriftlicher Beantragung per Post
- Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland:
- Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..)
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses
Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen):
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)
Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die Ausstellung einer Urkunde kostet 20,00 Euro. Für jede weitere Ausfertigung berechnen wir 10,00 Euro.
Wenn Sie eine Urkunde für Rentenzwecke benötigen, ist diese gebührenfrei.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Urkunde schriftlich bestellen möchten, senden Sie uns bitte den entsprechenden Geldbetrag sowie einen frankierten Rückumschlag im Format DIN A4. Das Porto für den Rückumschlag beträgt 1,80 Euro.
Ein wichtiger Hinweis:
Briefsendungen mit Wert sind nicht versichert. Wenn Sie eine versicherte Zustellung wünschen, empfehlen wir den Service „Wert National“ der Deutschen Post, der Ihnen eine sichere Lieferung und einen Zustellnachweis bietet.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Aufbewahrungsfrist: 80 JahreJedes Standesamt muss Registereinträge zu Lebenspartnerschaften 80 Jahre lang aufbewahren.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Bitte beachten Sie, dass die derzeitige Bearbeitungsdauer etwa 6 Wochen beträgt. Wir bitten Sie, von Nachfragen abzusehen, da wir uns bemühen, alle Anträge zeitnah zu bearbeiten.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Beantragung:
- über Bestellvordruck per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten mit beigelegter Gebühr:
- ab Eingang 5 Werktage Bearbeitungszeit im Standesamt, danach 4-10 Tage Versanddauer der Briefzustellung
- bei schriftlicher Beantragung auf Rechnung:
- Bearbeitungszeit im Standesamt: ca. 3 Wochen; Versanddauer der Briefzustellung: 4-10 Tage
Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungsdauer bei erhöhtem Arbeitsaufwand (z.B. Suchaufwand) verlängern kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Personenstandsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie Ihren Geschlechtseintrags und Ihre Vornamen geändert haben, nachdem Sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können Sie verlangen, dass die zuvor von Ihnen geführten Vornamen nicht in die Lebenspartnerschaftsurkunde aufgenommen werden.
Bei einem neuen Geschlechtseintrag können nur Sie selbst oder Ihre Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Lebenspartner die Lebenspartnerschaftsurkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister anfordern.
Zuständige Stelle
Zuständiges Standesamt