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Grundsteuerbescheid erhalten
Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Grundsteuerwert bildet ab 2025 die Grundlage für den Steuermessbetrag (bis einschließlich 2024: Einheitswert). Diese Werte werden vom Finanzamt im Einheits-/Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.
Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Erteilung des Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag (bis einschließlich 2024 jeweils Bescheide zum Einheitswert) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Weitere Informationen zur neuen Grundsteuer ab 2025 finden Sie unter www.luebeck.de/grundsteuer
Wenn Sie Fragen zu den Bescheiden des Finanzamtes haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt. Die Kontaktdaten können Sie Ihrem Bescheid vom Finanzamt entnehmen.
Bei Fragen zur Festsetzung der Grundsteuer ist der Bereich Haushalt und Steuerung der Hansestadt Lübeck zuständig. Die Kontaktdaten können Sie Ihrem Grundsteuerbescheid entnehmen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Weitere Informationen zur neuen Grundsteuer ab 2025 finden Sie unter www.luebeck.de/grundsteuer
Bitte teilen Sie jede Änderung von Eigentumswechseln (z.B. Verkauf) sowie jede Anschriftenänderung unverzüglich mit. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz) bleibt der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grundstücksübergabe erfolgt ist, Schuldner der Grundsteuer.