Dienstleistungen von A-Z

Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie haben außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

Für ein gebrauchtes Fahrzeug, das Sie in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.

Ihr Fahrzeug gilt als Gebrauchtfahrzeug, wenn es im Herkunftsland bereits zugelassen war und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatte.

Die Zulassung beantragen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung entsprechen den europäischen Richtlinien für die Genehmigung von Fahrzeugen, deren Bauteilen und Systemen. Wenn Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung für die EG-Typgenehmigung, das sogenannte CoC-Papier, vorlegen können, vereinfacht dies den Zulassungsprozess.

Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.

Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Bitte beachten:
Der KFZ-Onlineservice steht leider vorübergehend nicht zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie unter 
hltermin.luebeck.de/termine einen Termin für Ihre Kfz-Angelegenheiten.

Informationen zur Zulassung ukrainischer Fahrzeuge erhalten Sie hier: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.html

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Die Abgabe ist in allen Bürgerservicebüros möglich, alternativ können die Unterlagen postalisch übersandt werden: Bürgerservicebüro Kücknitz, Kirchplatz 7B, 23569 Lübeck

Voraussetzungen
  • Für das Fahrzeug liegt eine EU-Typgenehmigung oder die ausländischen Fahrzeugdokumente und Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vor.
  • Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können.
  • Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
  • Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung, wenn Sie keinen Wohnsitz im Inland haben
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag oder Importbescheinigung
  • Gutachten einer technischen Prüfstelle oder eines zur Prüfung der jeweiligen Fahrzeugklasse anerkannten Technischen Dienstes gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das nicht älter als 18 Monate ist
    • wenn das Gutachten Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben feststellt: Ausnahmegenehmigung
  • CoC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung beziehungsweise Verzollungsnachweis
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
    • alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht
  • ausländische Zulassungsbescheinigung
  • ausländisches Kennzeichen
    • Sie erhalten das Kennzeichen in der Regel zurück, um Ihr Fahrzeug gegebenenfalls im Herkunftsland abzumelden.

Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

  • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:

  • formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Bei Umschreibung ohne Halterwechsel wird benötigt:

-    Gültiger BPA oder RP mit Meldebestätigung
-    Letzter HU-Bericht
-    ZBI
Zusätzlich bei Kennzeichenwechsel:  ZBII + altes Kennzeichen + SEPA-Mandat erforderlich

Zusätzlich bei Beantragung:
•    durch Vertreter: Wenn Sie einen Dritten mit der Umschreibung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

•    für Firmen (GmbH, AG, OHG):
Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers.

•    der Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage der/des Personalausweise/s.

•    für Vereine:
Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht der benannten Vertreterin / des benannten Vertreters.
•    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
Komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt).

Vorübergehende Nutzung von Fahrzeugen mit Zulassung in der Ukraine

  • Schriftl. Antrag auf Ausnahmegenehmigung
  • Kopie Nachweis über bestehende Grenzversicherung
  • Kopie Ukrainische Zulassungsbescheinigung
  • Kopie Bescheinigung über positiv abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung
  • Kopie Fiktionsbescheinigung + Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen

Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Örtlich zuständig ist i.d.R.

• bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
• bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck