Dienstleistungen von A-Z
Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Anspruch nehmen
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten Informationen darüber, wie junge Menschen an Entscheidungen in ihrer Gemeinde beteiligt werden müssen.
Kinder und Jugendliche müssen in ihrer Gemeinde mitreden und mitgestalten können. Daher stellen viele Kommunen Informationen darüber bereit, wie junge Menschen sich einbringen können.
Dazu gehören zum Beispiel Beteiligungsformate wie Jugendforen, Kinder- und Jugendbeiräte, Umfragen, Workshops oder digitale Beteiligungsangebote. Auch bei Planungen vor Ort wie etwa beim Bau eines Spielplatzes oder bei der Gestaltung öffentlicher Räume und Straßen müssen Kinder und Jugendliche mitwirken.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie und wo Kinder und Jugendliche in Ihrer Gemeinde beteiligt werden können, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu bestehenden Angeboten und Ansprechpersonen.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Um diese Aufgabe gut zu erfüllen, hat die Hansestadt Lübeck 2018 die Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung eingerichtet. Die Fachstelle unterstützt die Verwaltung bei der Planung von Beteiligungsverfahren und berät Einrichtungen und Institutionen, die die Beteiligung in ihren Einrichtungen voranbringen wollen.
Die Kolleg:innen der Fachstellen sind Ansprechpartner: innen:
Für Kinder und Jugendliche
- Wenn Ihr Ideen für euren Stadtteil oder ganz Lübeck habt und nicht wisst, wer dafür zuständig ist
Für Verwaltung, Politik und Institutionen
- Wenn Sie Beratung, Unterstützung oder Fachinformationen bzgl. einer zielführenden, altersgerechten und inklusiven Kinder- und Jugendbeteiligung wünschen
- Wenn Sie Kontakt zu Lübecker Vereinen, Einrichtungen, und Institutionen suchen, die eine Beteiligung durchführen können
Weitere Aufgaben der Fachstelle:
- vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Stadtverwaltung
- Sensibilisiert die Mitarbeitenden der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der § 47 f GO und des entsprechenden Handlungsleitfadens der Hansestadt Lübeck
- bringt als Querschnittsaufgabe die Berücksichtigung von Kinder und Jugendinteressen bei Verwaltungsvorhaben voran.
- entwickelt Handreichungen und Fortbildungen zum Thema Kinder und Jugendbeteiligung
- vernetzt Verwaltung, Vereine, Kinder und Jugendeinrichtungen zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung
- entwickelt die bestehenden Qualitätsstandards weiter (Broschüre des BMBFSFJ ; Broschüre des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein)
Verfahrensablauf
- Sie können sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung darüber informieren, welche Beteiligungsmöglichkeiten es für Kinder und Jugendliche gibt.
- Je nach Angebot können Sie sich direkt beteiligen wie zum Beispiel durch die Teilnahme an Veranstaltungen, Befragungen oder Gremien wie einem Kinder- oder Jugendbeirat.
- Informationen zu aktuellen Beteiligungsformaten finden Sie häufig auf der Website Ihrer Gemeinde oder erhalten sie direkt bei der zuständigen Ansprechperson.
- Wenn Ihre Gemeinde keine Beteiligung anbietet, wenden Sie sich an die Kreisverwaltung.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung
4.513 – Jugendarbeit
Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck
Voraussetzungen
- Sie müssen in der Regel im Kindes- oder Jugendalter sein, je nach Angebot meist zwischen 6 und 21 Jahren.
- Außerdem müssen Sie in der jeweiligen Gemeinde wohnen, in der das Beteiligungsangebot stattfindet.
- Ob weitere Voraussetzungen bestehen, zum Beispiel eine Anmeldung oder eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Kinder und Jugendliche können sich freiwillig beteiligen und Freude daran haben.
Wenn Sie minderjährig sind, kann es sein, dass eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich ist.
Die Angebote und Beteiligungsformen können je nach Gemeinde unterschiedlich sein.
Bei Fragen oder wenn Sie eigene Ideen zur Beteiligung haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Gemeindeverwaltung.
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung
4.513 – Jugendarbeit
Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck