Dienstleistungen von A-Z
Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Sollten Sie zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar (außerhalb der Schutzfrist) Bäume und andere Gehölze fällen müssen, wenden Sie sich bitte an Ihre untere Naturschutzbehörde. Diese könnte weitere Einschränkungen vorsehen.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Baumschutzsatzung der Hansestadt Lübeck
Im Zuge der Erhaltung von Bäumen in Lübeck, müssen auch einige schadhafte Bäume entfernt werden. Eine Auflistung finden Sie im SmartCity Portal unter:
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Naturschutzbehörden) oder falls in Ihrer Gemeinde eine Baumschutzsatzung besteht, an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Baumfällgenehmigungen im öffentlichen Grün ist Stadtgrün und Verkehr (Großer Bauhof 14, 23552 Lübeck) zuständig.
Baumfällgenehmigungen im Waldgebiet ist der Bereich Stadtwald (Alt Lauerhof 1, 23568 Lübeck), zuständig.
Baumfällgenehmigungen Privatgrundstücke ist der Bereich Umwelt-, Natur-, Verbaucherschutz (Kronsforder Allee 2-6, 23552 Lübeck).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hilfreich sind Lagepläne, Beschreibungen sowie weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind. Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
1. Gebühren:
Die Erteilung oder Ablehnung einer Baumfällgenehmigung ist entweder aufgrund der Baumschutzgebührensatzung der Hansestadt Lübeck oder aufgrund des Verwaltungskostengesetzes und der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren des Landes Schleswig-Holstein gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühren hängt vom Einzelfall ab.
2. Fällkosten
Die Kosten für das Fällen des Baumes müssen Sie selbst tragen.
3. Kosten für Ersatzpflanzung
Die durch die Beseitigung eines Baumes oder mehrerer Bäume hervorgerufenen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sind in der Regel durch Neupflanzungen auszugleichen. Die Kosten hierfür tragen Sie als Antragsteller.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Was sind grundsätzlich keine ausreichenden Fällgründe?
- Laubfall, Fall von Früchten, Verbreitung von Samen, Pollenflug
- Verstopfung der Regenrinne und Fallrohr durch Laub etc.
- geringfügige Verschattung
- geringer Astabwurf
- geringfügige Schäden an Bauwerken
Laubfall und Fruchtfall bzw. Samenwurf sind natürliche Vorkommnisse bei Bäumen, die nach vorherrschender Rechtsprechung im Allgemeinen (auch von Nachbarn) hingenommen werden müssen. Auch können Gehölze und bauliche Anlagen (Mauern, Abwasserrohre, Bodenbeläge, etc.) nebeneinander dauerhaft existieren, ohne dass der betroffene Baumbestand entfernt werden muss. Bei Problemen kann man sich hier mit technischen Möglichkeiten behelfen (z.B. wurzelfeste Abwasserrohre, Wurzelbrücken, Aussparungen am Mauerwerk, Niveauerhöhungen bei Bodenbelägen, etc.).
Weiterführende Informationen zum Baumschutz in Lübeck erhalten Sie unter www.luebeck.de/baumschutz