Dienstleistungen von A-Z

Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung oder Scheidung

Leistungsbeschreibung

Erziehungs- und Familienberatungsstellen beraten in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung oder Scheidung.

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.

Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.

Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Die erforderlichen Gespräche, Untersuchungen und Beratungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.

Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck


Der Bereich Familienhilfen/Jugendamt hat die Aufgabe, Kinder zu schützen und Erziehende zu unterstützen, damit sie ihre Elternverantwortung wahrnehmen können.

Die Beratung erfolgt duch Diplom-SozialpädagogInnen in der für den Wohnbezirk zuständigen Beratungsstelle oder auch im häuslichen Umfeld auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) oder des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Bei Bedarf können auch ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfen zur Erziehung eingeleitet werden, wenn diese erforderlich sind, oder es erfolgt eine Anbindung an andere Beratungsstellen in Lübeck.

An wen muss ich mich wenden?

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe und zu einzelnen Beratungsangeboten finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck


Sozialpädagogische Sprechstunden:
Donnerstag von 14 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung
 

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck


St. Jürgen, Buntekuh und Moisling, Moislinger Berg 1, Tel. 122-2527
St. Lorenz Nord und St. Lorenz Süd, Fackenburger Allee 29,Tel. 122-25 24
St. Gertrud, Schlutup und Innenstadt, Adolf-Ehrtmann-Straße 3, Tel. 122-25 25
Kücknitz/Travemünde: Kirchplatz 7 b, Tel. 122-25 26