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Automatensteuer

Leistungsbeschreibung

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

In der Hansestadt Lübeck wird eine Vergnügungssteuer erhoben für das Betreiben von Spiel- und Geschicklichkeitsspielen in Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie in Gaststätten, Kantinen, Wettannahmestellen, Vereinsräumen und anderen öffentlich zugänglichen Orten, wenn diese Spiele gegen Entgelt genutzt werden. Diese Regelung basiert auf § 33 i der Gewerbeordnung.
Die Satzung hierüber erhalten Sie unter: Satzung Vergnügungssteuer

Welche Gebühren fallen an?
  • AbgabeVorkasse: neinJe nach Unternehmen und Automaten

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Mit manipulationssicherem Zählwerk, 18 % der elektronisch gezählten Bruttokasse im Quartal.
Ohne manipulationssicheres Zählwerk 220,00 Euro je angefangenen Kalendermonat.
Die Steuer beträgt für jedes Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im 53,00 Euro, 26,50 Euro an allen anderen Aufstellorten

Die Steuer beträgt für Spielgeräte, mit denen Gewalttätigkeiten und/oder sexuelle Handlungen dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, je angefangenen Kalendermonat und pro Gerät 314 Euro.

Gibt der Halter die Anmeldung nicht ab oder hat er die Steuer nicht richtig berechnet, wird die Steuer durch Schätzung festgesetzt.

Die Zahlung der Vergnügungssteuer kann per Banküberweisung, Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Bareinzahlung beim Bereich Buchhaltung und Finanzen erfolgen.

Buchhaltung & Finanzen
Fleischhauerstraße 20
23552 Lübeck

Öffnungszeiten:
Mo.: 08:30 – 14:00 Uhr
Di.: 08:30 – 14:00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08:30 – 13:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Fr.: geschlossen

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Der festgesetzte Betrag bzw. der Differenzbetrag ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig bei nicht abgegebenen Anmeldung/ falsche Steuerberechnung.

Der Halter hat die erstmalige Aufstellung eines Spielgerätes und jede Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Spielgeräte an einem Aufstellungsort
bis zum 15. Tag des folgenden Quartals zusammen mit der vorgeschriebenen Steueranmeldung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck anzuzeigen.

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Es gilt die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer. Weitere Informationen erhalten Sie hier.