Dienstleistungen von A-Z

Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, auf öffentlichen Straßen nicht mehr nutzen wollen, beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde eine Außerbetriebsetzung.

Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug mit zugeteiltem Kennzeichen nicht mehr nutzen möchten, können Sie seine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt zum Beispiel für:

  • Leichtkrafträder
  • Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wenn diese nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h gekennzeichnet sind
  • Anhänger für Sportzwecke oder Arbeitsmaschinen, wenn diese nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h gekennzeichnet sind

Nachdem Sie das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.

Auch nach Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung bis zu einem Jahr reservieren lassen. Dies gilt nicht, wenn das Kennzeichen in einem anderen Zulassungsbezirk weitergeführt wurde und dort außer Betrieb gesetzt wird.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Nutzen Sie bitte das Online‐Verfahren.

Auf Grund regelmäßiger Wartungsarbeiten kann der Zugang zum Online-Zulassungsdienst zeitweise geschlossen sein. Wir empfehlen Ihnen, es später erneut zu versuchen.
Sollten während der Online-Zulassung Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte mit dem Betreff „IKFZ“ an ordnungsamt@luebeck.de . Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Benötigte Unterlagen für die Nutzung des Online-Dienstes:

  • einen für die Online-Funktion freigeschalteten Personalausweis inklusive PIN
  • ein Konto bei der BundID mit eingebundenen Personalausweis
  • eine Kreditkarte
  • Zulassungsbescheinigung I mit Sicherheitscode 
  • amtliche Kennzeichen
  • einen Drucker
An wen muss ich mich wenden?

Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Sie können Ihr Fahrzeug aber auch bei jeder anderen Zulassungsstelle im Bundesgebiet außer Betrieb setzen lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Bei einer Außerbetriebsetzung muss die Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief  nicht vorliegen. Eine Vollmacht ist ebenfalls nicht notwendig.
 

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Es empfiehlt sich beim Verkauf von zulassungsfreien Fahrzeugen mit zugeteiltem Kennzeichen eine Außerbetriebsetzung zu veranlassen.

Sie dürfen bis zum Ende des Tages der Außerbetriebsetzung mit dem Fahrzeug fahren, wenn Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung dies erlaubt. Das kann zum Beispiel die Fahrt zum Schrottplatz sein.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen auf dem direktem Wege nach Hause am Tage der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Weiterführende Informationen