Dienstleistungen von A-Z
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Leistungsbeschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre
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Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Begründung der besonderen Gefährdung (formlos, schriftlich)
- Nachweise zu Bedrohungen, wie zum Beispiel Strafanzeigen, polizeiliche Vorgangsbestätigungen, Schutzanordnungen
- Nachweise zu besonderen Schutzbedarfen, wie zum Beispiel Bescheinigung einer Beratungsstelle (Kopie), Atteste zu Gesundheitsgefährdungen, Unterlagen aus Gerichtsverfahren
- Gegebenenfalls Stellungnahmen von Behörden
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Kein Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift möglich, bitte das Antragsformular nutzen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Der Antrag sollte im persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter gestellt werden. Senden Sie hierfür bitte eine Mail an ordnungsamt@luebeck.de. Es wird schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufgenommen.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes