Dienstleistungen von A-Z

Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens vorschlagen.

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

  • Verkehrsschilder
  • Straßenmarkierungen

Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • rot-weiß gestreifte Schranken
  • Sperrpfosten und Absperrgeländer
  • Parkscheinautomaten

Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.

Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.

Das kann zum Beispiel sein:

  • Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
  • eine neue Fußgängerampel
  • mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
  • Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen

Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Die Straßenverkehrsbehörde prüft / erteilt  die Genehmigung zum Auftstellen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.

Das Aufstellen und die Wartung / Reparatur erfolgen durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr. Schadensmeldungen können über das Kontaktformular  oder per Mail an stadtgruen.verkehr@luebeck.de erfolgen.

Für das Aufstellen sowie die Wartung von Parkuhren und Parkscheinautomaten ist die KWL Lübeck zuständig. Telefon: +49 (0)451 - 79888-0, Email: info@luebeck.org

Haltverbotszone bei Möbelumzug:
Sollte für einen Möbelumzug eine Haltverbotsregelung aufgrund hohen Parkdrucks erforderlich sein, können Sie die Einrichtung online bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen:
Online-Antrag zur Einrichtung einer Haltverbotszone und einer Ausnahmegenehmigung zum Be- oder Entladen. Bitte haben Sie Verständnis, dass von der Hansestadt Lübeck keine Verkehrszeichen zur
Verfügung gestellt werden können. Mehr Informationen finden Sie im Hinweisblatt.

An wen muss ich mich wenden?

Straßenverkehrsbehörden oder (bei Straßenbauarbeiten) an die Straßenbaubehörden. Für Bahnübergänge bestehen zudem Zuständigkeiten der Bahnunternehmen.

Straßenverkehrsbehörden sind:

  • für Autobahnen das Fernstraßen-Bundesamt
  • für alle übrigen Straßen
    • Kreise und kreisfreien Städte
    • Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern,
    • Amtsfreie Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern sowie die Ämter bei Anordnungen
      • über das Halten und Parken
      • zur Verhütung außerordentlicher Schäden an Gemeindestraßen,
      • im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Veranstaltungen,
      • im Zusammenhang mit örtlich begrenzten Arbeiten im Straßenraum.

Straßenbaubehörden sind diejenigen Behörden, welche die Aufgaben der beteiligten Träger der Straßenbaulast nach den gesetzlichen Vorschriften wahrnehmen.

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Die angebotene Leistung der Straßenverkehrsbehörde kann am Besten per Mail ( strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de) oder unter https://www.luebeck.de/de/hvz/antrag erledigt werden.

Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Die Gebühren für die Anordnung des Haltverbots bzw. die Genehmigung betragen je Umzug (Dauer des Umzuges 1-2 Tage)
• für eine Adresse 30,00 Euro
• für zwei Adressen 35,00 Euro (zusammenhängender Umzug innerhalb Lübecks)
• für drei Adressen 40,00 Euro (zusammenhängender Umzug innerhalb Lübecks)

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck

Der Antrag auf Einrichtung einer Haltverbotszone für einen Möbelumzug sollte mindesten 14 Tage vor dem Umzugstermin gestellt werden.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.