Dienstleistungen von A-Z
Anliegerbescheinigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie möchten ein Grundstück erwerben? Mithilfe einer Anliegerbescheinigung können Sie erfahren, welche gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück zusammenhängen.
Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.
Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.
Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:
- Erschließungsbeiträge,
- Straßenausbaubeiträge und
- Kanalanschlussbeiträge.
Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Wer benötigt eine Straßenanliegerbescheinigung?
Bei dem Erwerb bzw. der Veräußerung eines Grundstückes verschafft diese Bescheinigung dem Erwerber eine größere finanzielle Planungssicherheit, da sie Aussagen über die möglicherweise auf ihn zukommenden öffentlichen Lasten enthält.
Wie ist eine Straßenanliegerbescheinigung zu beantragen?
Die Beantragung erfolgt formlos per Brief oder e-Mail unter Beifügung eines Lageplanes sowie möglicherweise einer Vollmacht des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten sofern dieser nicht selbst den Antrag stellt.
Wo bekommen Sie was?
Bei Beiträgen auf Grund von Leistungen der Wasserzweckverbände wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Lübeck.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für Beiträge, die im Zusammenhang mit der Anschlusssituation eines Grundstücks an die öffentliche Entwässerungsanlage entstehen können, z.B. erstmalige Herstellung eines Entwässerungsanschlusses (§ 8 KAG) liegt die Zuständigkeit bei den Entsorgungsbetrieben Lübeck. Tel.: 0451 / 707600
Für Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten (§§ 154 f BauGB) liegt die Zuständigkeit beim Bereich Stadtplanung und Bauordnung Tel: 0451 / 122-6053
Für Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB) liegt die Zuständigkeit beim Bereich Stadtgrün und Verkehr Tel.: 0451 / 122-6626.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eindeutige Identifikation des Grundstücks
- Flurstücksnummer
- Liegenschaftskataster-Kennung
- Grundbuchblattnummer und -auszug
- gegebenenfalls Adresse
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
- für Anschlussbeiträge wird eine Vollmacht bei Vertretung benötigt.