Ehefähigkeitszeugnis

Leistungsbeschreibung

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes.

Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann.

Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

An wen muss ich mich wenden?

Als Ausländerin/Ausländer:
An das Standesamt des Wohnsitzes (gewöhnlichen Aufenthaltes) Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

Als Deutsche/Deutscher:
An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde, aus der die Staatsangehörigkeit hervorgeht,
  • Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
  • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der Vorehe oder vorhergehenden Lebenspartnerschaft sowie der Nachweis über deren Auflösung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die vorzulegenden Unterlagen sind vom Einzelfall abhänig. Lassen Sie sich daher bitte vorher persönlich oder per E-Mail beraten. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich durch persönliche Vorsprache, wenn Sie in Lübeck wohnhaft sind.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche kostet 50,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro.

Rechtsgrundlage

  • Für Ausländer in Deutschland: § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • für Deutsche im Ausland: § 39 Personenstandsgesetz (PStG).

Zuständige Stelle:

Standesamt - Eheschließungen / Ehefähigkeitszeugnisse

Anschrift

Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr
Di.: 08.00 - 14.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen  

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Wasserkunst
Bus (Linie 1, 4, 6, 9)

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: 
Anzahl: 1, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Parkplatz: Zufahrt Edward-Munch-Straße
Anzahl: 10, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer