Fischereischeinprüfung

Leistungsbeschreibung

Ein Fischereischein kann erst nach Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Für die Ausstellung ist in aller Regel eine bestandene Fischereischeinprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen.

Seit dem 15. Juli 2013 können, neben Personen mit Hauptwohnung in Schleswig-Holstein, auch Personen mit einem Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (z. B. dänische Staatsbürger) einen schleswig-holsteinischen Fischerereischein erhalten, wenn Sie die Prüfung erfolgreich abgelegt haben.

Von der Ablegung der Fischereischeinprüfung ist befreit:

  1. wer die Prüfung als Fischwirtin oder Fischwirt oder eine gleichgestellte Prüfung abgelegt hat oder ein Fischereipatent nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung oder einen entsprechenden Befähigungsausweis aufgrund anerkannter internationaler Abkommen besitzt,
  2. wer in einem anderen Bundesland eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat, oder
  3. wer die Prüfung zum höheren oder mittleren Fischereiverwaltungsdienst abgelegt hat oder Aufgaben der Fischereiaufsicht bei einer Fischereibehörde wahrnimmt.

Der schleswig-holsteinischen Fischereischeinprüfung stehen staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.

An wen muss ich mich wenden?

  • An den Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e. V. (LSFV SH) oder
  • an den Landesanglerverband Schleswig-Holstein e. V. (LAV SH), die unter Aufsicht des Landes die Fischereischeinprüfungen durchführen.

Rechtsgrundlage

  • § 27 Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG)
  • § 6 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Berufs- und Angelfischerei finden Sie im Internetportal „Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein“.

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

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