Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)

Leistungsbeschreibung

Im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre alt) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre alt) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.

Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht (wie bei Erwachsenen) oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in seiner/ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht.

Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (zum Beispiel Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses oder ähnliches).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Zuständig ist das Jugendamt - Familienhilfen. ‌Für diese Aufgabe ist auch die Bezeichnung „Jugendhilfe im Strafverfahren“ gebräuchlich.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren befasst sich als Fachdienst des Jugendamtes mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden und deren besonderen Problemen.

Sie begleitet ihr Klientel durch das gesamte Jugendstrafverfahren und erfüllt dabei zwei Arbeitsaufträge:

  • Als Jugendhilfe im Strafverfahren bringt sie im Jugendstrafverfahren die erzieherischen Gesichtspunkte zur Geltung und unterstützt das Jugendgericht darin, zu einem erzieherisch sinnvollen Urteil zu kommen.
  • Als Fachdienst der Jugendhilfe informiert sie die Betroffenen über die formellen Abläufe und steht (auch der Familie der Beschuldigten) als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie unterbreitet, falls erforderlich, Hilfsangebote und ist auch nach der Hauptverhandlung für die Einleitung, Überwachung und gegebenenfalls Durchführung von verhängten Auflagen und Weisungen zuständig.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren hält den Kontakt zum jungen Menschen in der Haft und unterstützt ggf. die Entlassungsvorbereitung und die Wiedereingliederung.

An wen muss ich mich wenden?

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle:

Familienhilfen/Jugendamt; Abt. Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen: Integration in Schule, Jugendhilfe im Strafverfahren, Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften, unbegleitete minderjährige Ausländer:innen

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr 
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus (Linie: 2,7,16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

Familienhilfen/Jugendamt; Abt. Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen Integration in Schule / Jugendgerichtshilfe / unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Team Jugendgerichtshilfe

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr 
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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