Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Leistungsbeschreibung

Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

Für Kinder:

  • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
  • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah

Für Erwachsene:

  • ab 18 Jahren einmal im Jahr
  • einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an

Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen

  • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Aufgaben des zahnärztlichen Dienstes in Lübeck

  • zahnärztliche Reihenuntersuchungen in Kindergärten und Schulen (nach § 21 SGB V und GDG Schleswig-Holstein)
  • Begutachtung zur Erforderlichkeit von Zahnersatz, Parodontal- und kieferorthopädischer Behandlung im Auftrag verschiedener Ämter
  • Beratung der Bevölkerung zu Fragen der Zahngesundheit und Prävention
  • Mitglied und Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Lübeck e.V.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Zahnärztlicher Dienst Lübeck
Die Abteilung im Gesundheitsamt Lübeck hat 4 Mitarbeiterinnen: zwei zahnmedizinische Fachangestellte und zwei Zahnärztinnen. Unsere Hauptaufgabe ist die Förderung der Zahn-und Mundgesundheit aller Lübecker Kinder! Dazu besuchen wir sie bis zu 2mal jährlich in ihrer Schule oder Kindertagesstätte und führen Reihenuntersuchungen durch. Die Eltern bekommen Hinweise und Empfehlungen bei Auffälligkeiten. Diese Untersuchung ersetzt die Routineuntersuchung beim Hauszahnarzt nicht! Weitere Information finden Sie hier.

Die Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Lübeck e.V. befindet sich ebenfalls im Gesundheitsamt und Ihre Aufgaben werden vom Zahnärztlichen Dienst koordiniert.

AG Jugendzahnpflege Lübeck
Derzeit führen 5 erfahrene Mitarbeiterinnen Gruppenprophylaxe in den Kindertagesstätten und Schulen durch. Das sind kleine Lehreinheiten oft auch mit Zahnputzübungen, die je nach Alter und Kenntnisstand der Kinder ganz unterschiedlich sein können. Sie begleiten verschiedene Projekttage zum Thema Mundgesundheit/ gesunde Ernährung. Es werden ebenfalls Fluoridierungsmaßnahmen an Schulen durchgeführt, selbstverständlich nach Einverständnis des Erziehungsberechtigten. Weiter können Informationsveranstaltungen für Eltern, Lehrpersonal und Kita- MitarbeiterInnen angeboten werden. Wir sind Ansprechpartner bei allen Fragen zur Zahngesundheit und Zähneputzen in den Kitas.

Mitglieder des Vereins sind das Gesundheitsamt Lübeck, Verein der Lübecker Zahnärzte und Vereinigung der Krankenkassen. Unser Angebot ist für Lübecker Einrichtungen kostenfrei.

Weitere Information gibt es hier: Landesausschuss zur Förderung der Jugendzahnpflege S.-H. e.V.

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich gerne an uns. Zu unseren Sprechzeiten telefonisch oder besser jederzeit per Email: zahnarzt@luebeck.de oder jugendzahnpflege@luebeck.de. Wir melden uns umgehend zurück und kümmern uns um Ihr Anliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Elektronische Gesundheitskarte,
  • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bei akuten Zahnschmerzen wenden Sie sich an Werktagen an Ihre Zahnarztpraxis, an Feiertagen und Wochenende an den Zahnärztlichen Notdienst.

Information der Patientenberatungsstelle der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein finden Sie hier.

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Unterstützende Institutionen

Informationen zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde finden Sie auf den Internetseiten der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Aktion zahnfreundlich e. V.

zugehörige links siehe unter der Rubrik "Was sollte ich noch wissen"

Zuständige Stelle

Die Zuständkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

Zuständige Stelle:

Gesundheitsamt; Zahnärztlicher Dienst

Anschrift

Sophienstraße 2-8
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 15:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus (Linie 2, 7, 16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer