Kleingartenwesen: Pacht eines Kleingartens

Leistungsbeschreibung

Ein Kleingarten ist ein Garten, der den Nutzerinnen/Nutzern (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient. Ein Kleingarten liegt in einer Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind. Maßgeblich hierfür ist das Bundeskleingartengesetz.

Für die Pacht eines Kleingartens gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die regeln, dass der Pächter den Garten bewirtschaften und die Erträge behalten kann. Der Pächter hat dafür die vereinbarte Pacht zu zahlen.

Innerhalb der Kleingartenanlage regelt eine Vereinssatzung unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitglieder.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kleingärtnerorganisation/den Kleingartenverein, die/der die Anlage verwaltet, oder
  • an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

  • Bundeskleingartengesetz (BKleingG),
  • §§ 581 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e. V. (LV SH Gartenfreunde).

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Wenn Sie Interesse an der Anpachtung eines Kleingartens oder sonstige Anliegen haben, die Ihren Kleingarten betreffen, wenden Sie sich bitte an den Kreisverband unter 
Telefon 0451/ 4050030 oder an den entsprechenden Verein.

Zuständige Stelle:

Wirtschaft und Liegenschaften; Grundstücksmanagement Lübeck Ost - Kleingartenwesen

Anschrift

Fischstraße 1-3
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr 
Di. 08:00 - 14:00 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Schüsselbuden
Bus (Linie 4, 10, 11, 21, 30, 32, 39, 40)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkhaus Haerder-Center, Anzahl: 193, Gebührenpflichtig: Ja
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parkhaus Wehdehof
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parkplatz: Parkhaus Mitte (Schmiedestraße)
Gebührenpflichtig: Ja

Sonstiges

(gesamtes Stadtgebiet)

Bemerkung

2. OG

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer