Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Im Allgemeinen gilt der Friedhofszwang. Träger von Friedhöfen können nur Gemeinden oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften sein.

Genehmigungen für einen privaten Bestattungsplatz werden ausnahmsweise erteilt, zum Beispiel wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet. Die Anlage und die Erweiterung sowie die Belegung eines privaten Bestattungsplatzes bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Gemeinde an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

§ 20 Abs. 4 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).

Zuständige Stelle:

Friedhofsverwaltung

Anschrift

Friedhofsallee 83
23554 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Fax

+49 451 122951-6753

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 14:00 Uhr
Mi.  08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr.  08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 3 (Kapelle 2)
Bus (Linie 7)

Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 1 (Friedhofsverwaltung)
Bus (Linie 7)

Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 2 (Kapelle 1)
Bus (Linie 7)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Im öffentlichen Verkehrsraum
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer