Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers und ist gebührenpflichtig.

Wenn Sie vor Ihrem Restaurant oder Café öffentliche Flächen für die Errichtung einer Außengastronomie in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie zuvor eine Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen. Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis "Gaststättenbetrieb: Außengastronomie"  über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lageplan mit Maßen
  • Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Es werden auch die die vollständigen Kontaktdaten benötigt: Name und Anschrift mit Telefonnummer sowie Name der Gastronomie.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Darüber hinaus kann für die Sondernutzung selbst eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden, sofern eine entsprechende satzungsrechtliche Grundlage besteht. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Hier finden Sie die Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Lübeck (Sondernutzungsgebührensatzung)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Außengastronomie zu beantragen.

Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten. 

Rechtsgrundlage

  • § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 21 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG SH).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Hier finden Sie die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Lübeck (Sondernutzungssatzung)

Anträge / Formulare

Anträge sind formlos zu stellen.

elektronischer Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis Außengastronomie (für die Beantragung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein)

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Hier finden Sie den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Hansestadt Lübeck.

Was sollte ich noch wissen?

Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe betreiben, muss die vorhandene Gaststättenerlaubnis für die Außengastronomie erweitert werden. Ab einer bestimmten Sitzplatzanzahl beziehungsweise wenn Bauten, wie Podeste oder Überdachungen, errichtet werden sollen, kann darüber hinaus eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sein.

Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

Zuständige Stelle:

Stadtgrün und Verkehr, Sondernutzung

Anschrift

Mühlendamm 12
23539 Lübeck

Kleiner Bauhof 13
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Fegefeuer
Bus (Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Großer Bauhof
Anzahl: 15, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parade
Anzahl: 67, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Musterbahn
Anzahl: 55, Gebührenpflichtig: Ja

Karte

Formulare

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer