Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

An wen muss ich mich wenden?

An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

  • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
  • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Zuständige Stelle:

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Veterinärwesen

Anschrift

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Internet-Adresse

Öffnungszeiten


Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 -16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Grace- Hopper-Str.
Bus (Buslinie 2)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Bemerkung

2. Stock

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer