Gemeinschaftsschule und Gemeinschaftsschule mit Oberstufe

Leistungsbeschreibung

Die Gemeinschaftsschule umfasst in der Sekundarstufe I die sechs Jahrgangsstufen 5 bis 10. Gegebenenfalls schließt sich eine gymnasiale Oberstufe mit den Jahrgängen 11 bis 13 an. Die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe umfassen also die Jahrgangsstufen 5 bis 13.
Herausragendes Merkmal der Gemeinschaftsschulen ist das gemeinsame Lernen.
Gemeinschaftsschulen sind der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet, unabhängig von den zu erreichenden Schulabschlüssen.

Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten wird vor allem durch Formen binnendifferenzierten Unterrichts entsprochen. Die Gemeinschaftsschule führt Schülerinnen und Schüler aller Begabungen in einem gemeinsamen Bildungsgang zu den Schulabschlüssen der Sekundarstufe I oder zur Versetzung in die Oberstufe.

In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 erhält die Schülerin oder der Schüler Zeugnisse in Form eines Berichtszeugnisses. Spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 8 müssen Notenzeugnisse vergeben werden.

Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler, die eine längere Lernzeit benötigen, die Flexible Übergangsphase (FlexPhase) besuchen, bei der die Jahrgangsstufen 8 und 9 in drei Jahren durchlaufen werden.

Am Ende der Jahrgangsstufe 9 kann der Erste allgemeinbildende Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss), am Ende der Jahrgangsstufe 10 der Mittlere Schulabschluss erworben werden. Wie für alle Schulabschlüsse in Schleswig-Holstein müssen dafür Prüfungen abgelegt werden, zu denen zentral gestellte schriftliche Arbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch, mindestens eine mündliche Prüfung sowie eine Projektpräsentation gehören. Die Gemeinschaftsschule führt darüber hinaus auch zu einer Versetzung in die gymnasiale Oberstufe beziehungsweise Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen in einem 9-jährigen Bildungsgang zum Abitur.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Zum Schuljahr 2010/11 sind alle bestehenden Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.

Ab dem Schuljahr 2011/12 sind die Hauptschulen zusammen mit den Realschulen zu Regionalschulen zusammengeführt oder in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.

Ab dem Schuljahr 2014/2015 sind alle Regionalschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.

Weitere Informationen zu Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein finden sie im Landesportal Bildung Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle:

Geschwister-Prenski-Schule, Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Hansestadt Lübeck in Lübeck

Anschrift

Travemünder Allee 5 a
23568 Lübeck

Telefon

+49 451 12284800

Fax

+49 451 12284890

Internet-Adresse

Sonstiges

Entstanden aus der IGS Geschw.-Prenski-Schule (0707100)

Baltic-Schule, Grund- und Gemeinschaftsschule mit Oberstufe der Hansestadt Lübeck in Lübeck

Anschrift

Karavellenstraße 2 - 4
23558 Lübeck

Telefon

+49 451 12283211
+49 451 12283311

Fax

+49 451 12283290
+49 451 12283390

Internet-Adresse

Sonstiges

entstanden aus der 0707101 Baltic-Gesamtschule (0707101) und der GHS Otto-Passarge-Schule (0702124)

Karte

Schulamt in der Hansestadt Lübeck -Untere Schulaufsichtsbehörde -

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Fax

+49 451 122-4097

Öffnungszeiten

Aus aktuellem Anlass sind die Bereiche der Hansestadt Lübeck derzeit für Bürger:innen nur noch per Mail oder telefonisch zu erreichen. Wir bitten um Verständnis!

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