Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge

Leistungsbeschreibung

Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.

Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.

Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat beschlossen, dass ab dem 01.01.2019 keine sachlichen Beitragspflichten im Sinne der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mehr entstehen.
Die Hansestadt Lübeck erhebt somit keine Straßenausbaubeiträge mehr.

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer