Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld

Leistungsbeschreibung

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des (Bundes-)Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.

Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung:

Verwarnungsgeld:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro erheben.

Bußgeld:
Nicht geringfügige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Gebühren und Auslagen fallig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60,00 Euro festgesetzt wurde.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Abschleppmaßnahmen:
Das Abschleppen eines Fahrzeuges wir durch den Kommunalen Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck in Auftrag gegeben und den Verantwortlichen jeweils die Kosten für die durchgeführte Maßnahme auferlegt. (Kosten der Ersatzvornahme, ggfs. Standgebühren, Verwaltungsgebühren). 

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsamt).

Ausnahme:
Bei Bußgeldern, die für die Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken" ausgesprochen werden, sind die Bürgermeister/innen von Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (beziehungsweise anderer Gemeinden, die nach Landesrecht festgelegt sind) zuständig.

Welche Gebühren fallen an?

Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Im Leistungsbescheid werden dem/der Verantwortlichen die Kosten für die Abschleppmaßnahme plus Verwaltungsgebühren auferlegt. Sollte Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und dieser per Widerspruchsbescheid zurückgewiesen werden, fallen weitere Gebühren an (Verwaltungsgebühr plus Auslagen für die Postzustellung).

Die Zahlung des Bußgeldbescheides kann per Banküberweisung oder Bareinzahlung bei der Stadtkasse erfolgen.

Stadtkasse Lübeck
Fleischhauerstraße 20
23552 Lübeck

Mo. 08:30 - 14:00 Uhr
Di. 08:30 -14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr 
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Rechtsgrundlage

  • §§ 24, 24a, 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG),
  • Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze fur Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalogverordnung - BKatV).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Es besteht für die Betroffenen jeweils die Möglichkeit, beim Bereich Verkehrsangelegenheiten, Königstraße 49 - 57 , 23539 Lübeck, gegen den Leistungsbescheid Widerspruch einzulegen. Dies muss fristgerecht und in schriftlicher Form erfolgen. Beachten Sie bitte dazu die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Leistungsbescheids. Bei Widersprüchen bitte unbedingt das Aktenzeichen angeben.

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Widerspruch müssen erfüllt sein. Sofern dies der Fall ist, wird die Begründetheit geprüft. Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat nach Zustellung des Leistungsbescheids.


Personen mit Hauptwohnsitz in Lübeck  haben die Möglichkeit, ihren Führerschein bei Fahrverboten, die von auswärtigen Gemeinden verhängt werden, bei der Bußgeldstelle in Lübeck abzugeben.

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Nach angeordneter Abschleppmaßnahme wird ein Leistungsbescheid erstellt, in dem gem. § 249 Absatz 1 und 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) dem bzw. der Verantwortlichen die Kosten auferlegt werden.  

Zuständige Stelle:

Bußgeldstelle Verkehrsordnungswidrigkeiten

Anschrift

Königstraße 49-57
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Adlerstraße
Bus (Linie 3, 7, 9, 12, 21)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer