Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Leistungsbeschreibung

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine wichtige Säule im Verkehrskonzept des Landes Schleswig-Holstein. Grundsätzlich wird eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf öffentliche Verkehrsmittel angestrebt.

Der ÖPNV soll eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen in allen Teilen des Landes gewährleisten und zu einer attraktiven und umweltfreundlichen Alternative zum MIV weiterentwickelt werden.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Aktion Fahrschein gegen Führerschein

In der Hansestadt Lübeck besteht die Möglichkeit, für den freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis ein kostenloses Deutschlandticket zu erhalten. Das Ticket gilt rund um die Uhr für beliebig viele Fahrten mit dem Nahverkehr (Bahn, Bus, Tram, U-Bahnen und S-Bahnen) in der 2. Klasse – deutschlandweit bei allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen. Daneben können Sie in der Hansestadt Lübeck auch die Priwallfähre als Fußgänger nutzen.

Das Deutschlandticket wird über die APP der nah.sh als Handyticket zur Verfügung gestellt oder auch Chipkarte zugeschickt. Die Hansestadt Lübeck übernimmt die Kosten der Tickets für ein Jahr. Der Modellversuch ist auf 3 Jahre befristet und auf 1.000 Tickets in 2023 und jeweils 500 Tickets in 2024 und 2025 begrenzt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.luebeck.de/fuehrerscheintausch

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die NAH.SH GmbH, die vom Land Schleswig-Holstein mit der Aufgabe der Organisation des Schienenpersonennahverkehrs im Land beauftragt wurde oder
  • an die HVV GmbH für die Kreise Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenbug.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Im Falle von Busstreiks wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Busunternehmen. Die Hansestadt Lübeck ist hierfür nicht zuständig.

Rechtsgrundlage

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum ÖPNV in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).

Zuständige Stelle:

Stadtplanung und Bauordnung; Stadtentwicklung / ÖPNV

Anschrift

Mühlendamm 12
23539 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Fax

+49 451 122-6190

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fegefeuer
Bus (Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parade
Anzahl: 67, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Musterbahn
Anzahl: 55, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Großer Bauhof
Anzahl: 15, Gebührenpflichtig: Ja

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer