Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abgeben

Leistungsbeschreibung

Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht.

In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Beim Erwerb einer Zweitwohnung in der Hanstadt Lübeck werden Steuern erhoben. Die dazugehörige Zweitwohnsteuersatzung finden Sie unter hier. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Erhebung der Zweitwohnungssteuer unabhängig vom Melderecht erfolgt. In den wenigsten Fällen ist tatsächlich ein melderechtlicher Nebenwohnsitz Anlass zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer.

Zweitwohnungssteuer abmelden (wenn die Abmeldung der Zweitwohnung bereits beim Hauptwohnsitz erfolgt ist)
Die Aufgabe der Zweitwohnung ist eigenständig bei der Abteilung Aktivbesteuerung zu melden. Dies kann nur persönlich erfolgen. Als Nachweise dienen je nach Art der Zweitwohnung die Meldebescheinigung, die Kündigung des Mietvertrages oder der Kaufvertrag mit dem die Wohnung verkauft wurde.

Wichtig:
Die Abmeldung erfolgt nicht automatisch und der Steuerpflichtige hat sich zwingend selbst zu melden. Dies ist in der Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer geregelt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt), in deren/dessen Bezirk Ihre Zweitwohnung/Nebenwohnung liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

  • Eigentümernachweis oder Nutzungsberechtigung für eine Wohnung
  • Erklärung zur Nutzung einer Wohnung

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Es fallen Steuern in Höhe der Nutzungstage der Zweitwohnung von 30% bis 100% an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Zweitwohnungsteuer entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in den der Beginn des Innehabens der Zweitwohnung fällt. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in
dem die Steuerpflichtige/ der Steuerpflichtige die Zweitwohnung aufgibt.

Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe sowie die Änderung der Nutzung sind der Hansestadt Lübeck, innerhalb einer Woche durch die Steuerpflichtige / den Steuerpflichtigen anzuzeigen.

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Jede Zweitwohnung muss versteuert werden.

Zuständige Stelle:

Zweitwohnungssteuer

Anschrift

Mengstraße 16
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Breite Straße
Bus (Linie 4, 10, 11,12, 21, 30, 31, 32, 39, 40)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz MuK (Willy-Brandt-Allee)
Anzahl: 347, Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer