Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

Leistungsbeschreibung

Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden unter anderem getroffen:

  • zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
  • zu den Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Sollten Sie Kopien von Bebauungsplänen oder zugehörigen Dokumenten wünschen, entstehen hierfür Gebühren nach der geltenden Gebührenordnung.

Diese finden Sie im Internet unter www.bekanntmachungen.luebeck.de in der Kategorie "Ortsrecht" .

Rechtsgrundlage

  • §§ 8 bis 10 Baugesetzbuch (BauGB) - Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
  • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Auskünfte zur rechtskräftigen Bebauungsplänen erteilt die Abteilung Bauaufsicht, Bauberatung und Prüfstatik des Fachbereiches Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck. 

Akten- und Planeinsichten in rechtskräftige Bebauungspläne sind möglich.

Diese finden Sie auch im Internet unter www.bekanntmachungen.luebeck.de .

Zuständige Stelle:

Stadtplanung und Bauordnung; Städtebauliche Projekte / Bebauungsplanung

Anschrift

Mühlendamm 10
23539 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Fax

+49 451 122-6190

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fegefeuer
Bus (Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parade
Anzahl: 67, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Musterbahn
Anzahl: 55, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Großer Bauhof
Anzahl: 15, Gebührenpflichtig: Ja

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer