Geburtsnamen wiederannehmen

Leistungsbeschreibung

Die Namensänderung (Namenserklärung) beschreibt den Vorgang, im Zusammenhang mit einer Personenstandsänderung den Familiennamen zu wechseln. Namensänderungen können unter anderem in folgenden Fällen erfolgen:

Bei Kindern

  • Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
  • Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann,
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern,
  • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils,
  • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland.

Bei Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern, Geschiedenen, Verwitweten

  • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, zum Beispiel nach Eheschließung im Ausland,
  • Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner,
  • Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen,
  • Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe.

Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namensänderung (Namenserklärung) möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

Achtung: Namensänderungen (Namenserklärungen) sind grundsätzlich unwiderruflich.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Ihres Wohnsitzes.

Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter:

  • bei Ehegatten: an das Standesamt des Eheschließungsortes,
  • bei Kindern: an das Standesamt des Geburtsortes.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Für Namenserklärungen von Kindern ist das "Team Geburtenregister" zuständig. 

Für alle anderen Namenserklärungen  ist das "Team Namensangleichungen" zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 30,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.
  • Wird die Namensänderung bei einem unzuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesbeamten (Standesamt der Eheschließung beziehungsweise des Geburtsortes) zugegangen ist.

Rechtsgrundlage

  • §§ 1355, 1616 bis 1618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Art. 10. Abs. 2 und 3 Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB).

Zuständige Stelle:

Standesamt - Geburtenregister / Vaterschaftsanerkenntnisse / Kirchenaustritte

Anschrift

Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr
Di.: 08.00 - 14.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen  

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Wasserkunst
Bus (Linie 1, 4, 6, 9)

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: 
Anzahl: 1, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Parkplatz: Zufahrt Edward-Munch-Straße
Anzahl: 10, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Karte

Standesamt - Namensangleichungen

Anschrift

Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr
Di.: 08.00 - 14.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen  

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Wasserkunst
Bus (Linie 1, 4, 6, 9)

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: 
Anzahl: 1, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Parkplatz: Zufahrt Edward-Munch-Straße
Anzahl: 10, Gebührenpflichtig: Unbekannt

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(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer