Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Reisepass für Kinder
Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.
Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Der Kinderreisepass
- ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
- wird von einigen Staaten in der EU und weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungsklebeetikett enthält,
- hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen untauglich ist,
- kann nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind ausschließlich einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Beantragung des Reisepasses
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss auch das Kind persönlich anwesend sein.
Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Abholung muss dann persönlich erfolgen.
Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Die unzuständige Passbehörde muss dafür eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie einen Zuschlag .
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Wenn Sie Ihren Personalausweis/Reisepass nicht selbst abholen, benutzen Sie bitte folgende Abholvollmacht.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Unabhängig hiervon besteht für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Inland oder im Ausland zusätzlich die Möglichkeit, den Reisepass von einer nicht zuständigen Meldebehörde ausstellen zu lassen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit der Meldebehörde in Verbindung, da die Bearbeitung des Antrags einige Tage in Anspruch nehmen kann. Für die Ausstellung des Reisepasses wird in diesem Fall die doppelte Gebühr erhoben.
In Lübeck können Sie sich an jedes Stadtteilbüro wenden.
- Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel:
- Reisepass
- Personalausweis
- Kinderreisepass
- biometrisches Passfoto
- gegebenenfalls Ihr bisheriger Reisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
- bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
In den Bürgerservicebüros Moisling und Travemünde muss ein biometrisches Lichtbild selbst mitgebracht werden (welches nicht älter als 6 Monate sein darf, in der Größe von 45 mm x 35 mm - ohne Rand -) das den Anforderungen der Bundesdruckerei entspricht. Weitere Informationen über die Anforderungen der Bundesdruckerei erhalten Sie hier! Alle weiteren Bürgerservicebüros stellen Fotoautomaten vor Ort zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung neuer Ausweispapiere Ihre aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde, ggf. mit Bescheinigung über Namensänderung bei Verheirateten) benötigen. Sie wird zur Überprüfung der richtigen Schreibweise des aktuellen vollständigen Namens (Vor- und Nachname) benötigt. Die Personenstandsurkunde ist in Kopie ausreichend.
Minderjährige: Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige gelten die Voraussetzungen wie bei der Beantragung eines Kinderreisepasses. Dafür muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten oder ein Sorgerechtsbeschluss über das alleinige Sorgerecht vorliegen. Sollte nur einer der Sorgeberechtigten vorsprechen können, muss eine Vollmacht (=Einverständniserklärung) und Ausweis- bzw. Passkopie des Anderen mitgebracht werden. Es reicht eine formlose Vollmacht aus. Es muss allerdings darin enthalten sein, wer (Name, Vorname, Geburtsdatum) die Vollmacht für welches Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum) ausstellt. Ebenfalls muss enthalten sein, wer (Name, Vorname, Geburtsdatum) vorspricht, um das Ausweisdokument zu beantragen. Derjenige, der bevollmächtigt wird, muss ein originales Ausweisdokument vorlegen. Von demjenigen der bevollmächtigt, reicht eine gut lesbare Kopie. Diese Kopie kann auch im Notfall (ein Elternteil ist z. B. gerade im Ausland und es wird kurzfristig ein Dokument benötigt) per E-Mail geschickt werden. Allerdings sollten alle erforderlichen Unterlagen bei Vorsprache bereits vorliegen.Bei unehelichen Kindern ist zudem ein Sorgeberechtigungsnachweis vorzulegen.
Bei Beantragung des ersten Ausweisdokumentes muss der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit erbracht werden. Dies kann bei einem ehelich geborenen Kind deutscher Eltern durch Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und Heiratsurkunde der Eltern erfolgen. Bei ledigen deutschen Eltern sind die Geburtsurkunden des Kindes und die der Mutter vorzulegen. Sollte die deutsche Staatsangehörigkeit auf anderem Wege erworben worden sein, sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Namensänderung: Nach Namensänderung ist ebenfalls ein neuer Personalausweis zu beantragen. Hierfür ist die für die Namensänderung maßgebliche Urkunde vorzulegen.
Ordens- oder Künstlernamen: Wenn jemand seinen Ordens- oder Künstlernamen in Personalpapiere und Meldedatenbank eintragen lassen möchte, werden geeignete Unterlagen verlangt, z. B. Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche/dem Kloster. In strittigen Ausnahmefällen kann aber auch jemand anhand von Presseartikeln etc. nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und individuell für ihn steht bzw. wenn sich jemand unter dem Künstlernamen in "nicht ganz unerheblichem Maße betätigt".
Zweitpass: Für die Beantragung eines zweiten Reisepasses sind dieselben Unterlagen erforderlich. Hinzu kommt jedoch, dass ein Nachweis über die Notwendigkeit für den zweiten Reisepass geführt werden muss. Dies kann eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein, wenn der Antragsteller dienstlich viel reisen muss oder eine schlüssige Erklärung des Antragstellers (z.B. politische Gründe). Der zweite Reisepass ist nur 6 Jahre gültig.
Geschiedene Personen: es ist eine Scheidungsurkunde vorzulegen. Das Scheidungsurteil oder die Geburtsurkunde ist NICHT ausreichend.
- Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).
Gebühr: EUR 32.00
Vorkasse: Nein - Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.
Gebühr: EUR 22.00
Vorkasse: Nein - Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gebühr: EUR 21.00
Vorkasse: Nein - Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Gebühr: EUR 37.50
Vorkasse: Nein - Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Gebühr: EUR 70.00
Vorkasse: Nein
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Darüber hinaus werden folgende Gebühren für die Dokumente erhoben:
- Reisepass 70 Euro
- ein vorläufiger Reisepass 26 Euro,
Abweichend hierzu gibt es zusätzliche Gebühren, die auf den regulären Preis dazuzurechnen sind, wenn
- ein Reisepass mit erhöhter Seitenzahl (48 Seiten) gewünscht wird (+ 22 Euro) oder
ein Reisepass im Expressverfahren beantragt wird. (+ 32 Euro)
Für einen zweiten Reisepass sind Gebühren in derselben Höhe fällig. Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Für die Beantragung von Personaldokumenten ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Termine können reserviert werden unter www.terminvergabe.luebeck.de
Die Abholung Ihres Reisepasses kann nur mit Termin während der Servicezeiten erfolgen. Wenn Sie Ihren Reisepass nicht selbst abholen können, können Sie auch einen Vertreter schriftlich bevollmächtigen.
In folgenden Bürgerservicebüros können Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass ohne Termin ändern lassen:
Bürgerservicebüro Innenstadt (Königstraße 55, 23552 Lübeck )
Bürgerservicebüro St. Gertrud (Meesenring 7, 23539 Lübeck
Bürgerservicebüro St. Lorenz (Kreuzweg 9, 23558 Lübeck )
Bürgerservicebüro Kücknitz (Kirchplatz 7b, 23569 Lübeck )
In den Bürgerservicebüros Hochschulstadtteil, Moisling und Travemünde ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich, um den Wohnort in Ihrem Reisepass zu ändern.
Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 10 bis 12 Werktage. Es kann jedoch insbesondere in der Urlaubszeit zu einer erhöhten Bearbeitungsdauer von 4-5 Wochen kommen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
In der Regel dauert die Fertigstellung eines Reisepasses mindestens 4 Wochen. Aktuell eher länger aufgrund des erhöhten Aufkommens bei der Bundesdruckerei.
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.