Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

  • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
  • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.

An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde

  • des Kreises oder der kreisfreien Stadt
  • der Gemeinden (wenn die  Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung,
  • Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten),
    • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen.
    • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist.
    • Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
  • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug),
  • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

  • Beizufügen sind folgende Aufteilungspläne:
    Lageplan im Maßstab 1:500 (Stellplatzzuordnung wird dringend empfohlen),
    Grundrisse im Maßstab 1:100 (auch Spitzboden!),
    Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100.
     
  • Jeder Raum - auch der Spitzboden - muss dargestellt und mit einer Nummer entsprechend dem Sondereigentum gekennzeichnet sein. Bitte nur ganze Zahlen (und keine Zusätze, wie beispielsweise 1.1, 1.2, 1.3...) verwenden!
  • Die zeichnerische Darstellung nur eines Teils des Gebäudes, insbesondere nur der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile, genügt nicht!
  • Terrassen, Stellplätze, Sondereigentum müssen bemaßt sein
  • Alle Ansichten müssen gezeichnet sein, auch bei geschlossener Bebauung, die Mittelwand als Schnitt
  • Wasserzapfstellen (Küche, Bäder) müssen eingezeichnet sein

Von allen Unterlagen werden mindestens drei Ausfertigungen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung werden Gebühren nach der gültigen Baugebührenverordnung (BauGebVO) erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Umfang und Aufwand.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • keine

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare/ Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: vom Landesrecht abhängig
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bemerkungen

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Abgeschlossene Wohnungen sind solche Wohnungen, die durch

  • Wände, die den Anforderungen an Wohnungstrennwände entsprechen und
  • Decken, die den Anforderungen an Wohnungstrenndecken entsprechen,

baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang

  • unmittelbar ins Freie oder
  • von einem Treppenhaus, das den Anforderungen an 
    § 35 LBO entspricht,

haben.

Wasserversorgung, Ausguss und WC müssen innerhalb der Wohnungen liegen und gekennzeichnet sein. Außerdem können auch außerhalb der Wohnungen liegende Räume (z.B. Kellerräume) Teile einer abgeschlossenen Wohneinheit sein.
Stellplätze / Tiefgaragenstellplätze gelten nur dann als abgeschlossene Räume, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage (bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt)

Bearbeitungsdauer

  • keine Angabe

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
  • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
  • Wenn alle Voraussetzung vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer Ausfertigung der Bauzeichnung / des Aufteilungsplans.

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter der Wohnungen sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel Erwerber).
  • Abgeschlossen ist Sondereigentum, wenn
    • es baulich von fremden Wohnungen beziehungsweise Räumen abgetrennt ist, zum Beispiel durch Wände und Decken, und
    • einen eigenen abschließbaren Zugang direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen.
  • Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses (zum Beispiel Abstellräume im Keller) gehören.
  • Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (wie Terrassen und Gartenflächen), an denen ebenfalls Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Alle Grundstücksdaten sind anzugeben (Gemarkung, Flur und Flurstück sowie Grundbuch und Grundbuchblatt-Nr.).
Ebenso sind Angaben über den/die Grundstückseigentümer/in bzw. Erbbauberechtigte/n, Antragsteller/in und Kostenträger/in erforderlich.

Zuständige Stelle

  • zuständige Baubehörde des Landes

Zuständige Stelle:

Stadtplanung und Bauordnung; Bauaufsicht

Anschrift

Kleiner Bauhof 11
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Telefonzeiten:
Montag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fegefeuer
Bus (Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parade
Anzahl: 67, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Musterbahn
Anzahl: 55, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Großer Bauhof
Anzahl: 15, Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer