Anzeige einer Geburt

Leistungsbeschreibung

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.

An wen muss ich mich wenden?

An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgeerklärung,
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.

Rechtsgrundlage

  • §§ 18 ff Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 34 Personenstandverordnung (PStV)

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Geburtsanmeldung eines Neugeborenen

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

In Lübeck erfolgt die Übermittlung der Daten an das Einwohnermeldeamt automatisch mit der Ausstellung der Geburtsurkunde. Die Hansestadt Lübeck, die MACH AG und die Universität zu Lübeck haben zwei Informationsangebote entwickelt, die u.a. über die Datenweitergabe zwischen Behörden nach einer eingegangenen Geburtsanmeldung informiert. Dieser Link führt zu den Projekten.
Lübeck will eine Stadt sein, in der sich Familien wohl fühlen und frühe Unterstützung für den guten Start in die Familie bekommen können. Der Willkommensbesuch ist eine wertschätzende Begrüßung zum Lebensbeginn aller Lübecker Neugeborenen und eine wichtige Informations- und Beratungsmöglichkeit für Eltern in dieser neuen Lebenssituation. Mehr zu dem Thema erfahren Sie hier: www.luebeck.de/willkommensbesuch.

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bei Geburt eines Kindes im Krankenhaus (Uniklinik) zeigt die Klinik die Geburt innerhalb von sieben Tagen an. Die ausgefüllte Geburtsanmeldung eines Neugeborenen mit den erforderlichen Unterlagen muss von den Eltern beim Standesamt in den Tresor-Briefkasten eingeworfen oder postalisch zugeschickt werden. Bei Vollständigkeit aller Unterlagen erfolgt der Erhalt der ersten Geburtsurkunde(n) wie von Ihnen gewünscht und in Ihrem Antrag „Geburtsanmeldung eines Neugeborenen“ angegeben. Bei Vollständigkeit aller Unterlagen und Gebühren erfolgt automatisch der Zugang der Geburtsurkunde. 
Ein persönliches Erscheinen auf dem Standesamt ist nicht erforderlich.

Zuständige Stelle:

Standesamt - Geburtenregister / Vaterschaftsanerkenntnisse / Kirchenaustritte

Anschrift

Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr
Di.: 08.00 - 14.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen  

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Wasserkunst
Bus (Linie 1, 4, 6, 9)

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: 
Anzahl: 1, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Parkplatz: Zufahrt Edward-Munch-Straße
Anzahl: 10, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer