Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie Ihren Personalausweis auch bei einer anderen Personalausweisbehörde beantragen. Dadurch können Zusatzkosten entstehen, da die unzuständige Behörde einen erhöhten Verwaltungsaufwand hat (sie muss bei der zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen).
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Befreiung der Ausweispflicht:
Bürgerinnen und Bürgern, die dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung leben, für die eine dauerhafte Betreuung eingerichtet wurde oder die nicht mehr in der Lage sind, selbständig am öffentlichen Leben teilzunehmen, können auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden. Man erhält dann ein gesiegeltes Dokument, das die Befreiung von der Ausweispflicht bestätigt. Eine Auslandsreise kann mit diesem Dokument nicht durchgeführt werden. Sollten noch Rechtsgeschäfte wie z.B. die Erteilung von Bankvollmachten, Klärung von Testaments- oder Grundstücksangelegenheiten notwendig sein, wird die Neubeantragung eines Personalausweises empfohlen.
Der Antrag ist vom Betroffenen selbst, einer bevollmächtigten Person oder dem Betreuer schriftlich zu stellen und mit geeigneten Nachweisen bzw. Attesten sowie dem abgelaufenen Personalausweis einzureichen. Die Bearbeitung ist kostenfrei.
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
In Lübeck können Sie sich an jedes Bürgerservicebüro wenden.
Unabhängig hiervon besteht für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Inland oder im Ausland zusätzlich die Möglichkeit, den Personalausweis von einer nicht zuständigen Meldebehörde ausstellen zu lassen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit der Meldebehörde in Verbindung, da die Bearbeitung des Antrags einige Tage in Anspruch nehmen kann. Für die Ausstellung des Personalausweises könnte ggf. eine erhöhte Gebühr anfallen.
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls. Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Um neue Ausweispapiere zu beantragen, brauchen Sie Ihre aktuelle Personenstandsurkunde in Kopie. Wenn Sie ledig sind, benötigen Sie Ihre Geburtsurkunde. Wenn Sie verheiratet sind, benötigen Sie Ihre Heiratsurkunde und ggf. die Bescheinigung über die Namensänderung.
In den Bürgerservicebüros Moisling und Travemünde müssen Sie ein biometrisches Lichtbild mitbringen. Das Bild darf nicht älter als 6 Monate sein und muss eine Größe von 45 mm x 35 mm haben, ohne Rand. Das Bild muss den Anforderungen der Bundesdruckerei entsprechen. In allen anderen Bürgerservicebüros gibt es Fotoautomaten, um ein Bild vor Ort zu machen.
Beantragung Ausweis nach Einbürgerung: Wenn Sie einen Ausweis nach Ihrer Einbürgerung beantragen möchten, benötigen Sie folgende Dokumente: Ihre Einbürgerungsurkunde, Ihr altes Ausweisdokument aus Ihrem Heimatland oder den elektronischen Aufenthaltstitel, eine in Deutschlad ausgestellte Personenstandsurkunde, ein biometrisches Lichtbild.
Namensänderung: Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie auch einen neuen Personalausweis beantragen. Dafür müssen Sie das Dokument vorlegen, das Ihre Namensänderung bestätigt.
Bevorstehende Eheschließung: Wenn Sie bald heiraten und eine Auslandsreise planen, können Sie 6 Wochen vor der Hochzeit einen neuen Ausweis beantragen. Sie benötigen eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung. Den neuen Ausweis bekommen Sie im Bürgerservicebüro, wo Sie den Antrag gestellt haben, nachdem Sie einen Termin vereinbart haben.
Für geschiedene Personen ist es wichtig, die Scheidungsurkunde vorzulegen. Diese kann beim Familiengericht am Ort der Scheidung beantragt werden. Das Scheidungsurteil oder die Geburtsurkunde reichen nicht aus.
Bei Minderjährigen: Siehe hier.
Jugendliche ab 16 Jahren: Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis allein beantragen, sofern eine schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten vorgelegt wird.
Betreute: Wenn jemand für Sie bestimmt, wo Sie leben, können Sie den Personalausweis nicht alleine beantragen. In diesem Fall muss die Person, die für Sie entscheidet, dem Antrag zustimmen. Der Betreuer muss nicht persönlich vorbeikommen, die Zustimmung kann auch schriftlich erfolgen. Der Betreuer sollte einen Antrag im Vorwege ausfüllen und dem Betreuten zusammen mit einer Kopie seines Ausweises zum Termin mitgeben.
Ordens- oder Künstlername: Wenn jemand möchte, dass sein Ordens- oder Künstlername in seinen offiziellen Asuweisdokumenten und in der Meldedatenbank eingetragen wird, werden bestimmte Unterlagen benötigt. Zum Beispiel Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche oder dem Kloster. In Ausnahmefällen kann jemand auch anhand von Zeitungsartikeln oder ähnlichem nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und speziell für ihn steht. Das gilt auch, wenn jemand unter diesem Künstlernamen aktiv ist.
Doktortitel: Um einen Doktortitel im Personalausweis einzutragen, müssen Sie die Promotionsurkunde vorlegen. Bei ausländischen Promotionen wird eine Anerkennungsmitteilung der ausländischen Promotion benötigt. Es ist erforderlich, einen neuen Personalausweis zu beantragen, da eine solche Änderung in einem bestehenden Personalausweis nicht möglich ist. Die Kosten betragen 22,80 € bis 24 Jahre und 37,00 € ab 24 Jahren.
Weitere Informationen zu den Anforderungen an das biometrische Lichtbild erhalten Sie hier!
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr: EUR 10.00 - 37.00
Vorkasse: Nein - EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Die Gebühr kann für Bedürftige reduziert werden. Das entscheidet die jeweilige Personalausweisbehörde.
Gebühr: EUR 10.00 - 37.00
Vorkasse: Nein
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.
Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck
Um die eID zu Hause nutzen zu können wird ein spezielles Lesegerät benötigt. weitere Informationen finden Sie hier.
Nach der Fertigstellung des Ausweises kann er bis zum Ablauf seiner Gültigkeit ausschließlich im Bürgerservicebüro der Beantragung abgeholt werden.
Beschwerden oder Widerspruch gegen Entscheidungen der Personalausweisbehörde können bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium vorgebracht werden. Im Übrigen wäre der Verwaltungsgerichtsweg einschlägig.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.