Personalausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.

Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie Ihren Personalausweis auch bei einer anderen Personalausweisbehörde beantragen. Dadurch können Zusatzkosten entstehen, da die unzuständige Behörde einen erhöhten Verwaltungsaufwand hat (sie muss bei der zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Befreiung der Ausweispflicht:

Bürgerinnen und Bürgern, die dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung leben, für die eine dauerhafte Betreuung eingerichtet wurde oder die nicht mehr in der Lage sind, selbständig am öffentlichen Leben teilzunehmen, können auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden. Man erhält dann ein gesiegeltes Dokument, das die Befreiung von der Ausweispflicht bestätigt. Eine Auslandsreise kann mit diesem Dokument nicht durchgeführt werden. Sollten noch Rechtsgeschäfte wie z.B. die Erteilung von Bankvollmachten, Klärung von Testaments- oder Grundstücksangelegenheiten notwendig sein, wird die Neubeantragung eines Personalausweises empfohlen.

Der Antrag ist vom Betroffenen selbst, einer bevollmächtigten Person oder dem Betreuer schriftlich zu stellen und mit geeigneten Nachweisen bzw. Attesten sowie dem abgelaufenen Personalausweis einzureichen. Die Bearbeitung ist kostenfrei.

An wen muss ich mich wenden?

Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


In Lübeck können Sie sich an jedes Bürgerservicebüro wenden.

Unabhängig hiervon besteht für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Inland oder im Ausland zusätzlich die Möglichkeit, den Personalausweis von einer nicht zuständigen Meldebehörde ausstellen zu lassen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit der Meldebehörde in Verbindung, da die Bearbeitung des Antrags einige Tage in Anspruch nehmen kann. Für die Ausstellung des Personalausweises könnte ggf. eine erhöhte Gebühr anfallen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild 
  • gegebenenfalls. Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Um neue Ausweispapiere zu beantragen, brauchen Sie Ihre aktuelle Personenstandsurkunde in Kopie. Wenn Sie ledig sind, benötigen Sie Ihre Geburtsurkunde. Wenn Sie verheiratet sind, benötigen Sie Ihre Heiratsurkunde und ggf. die Bescheinigung über die Namensänderung.

In den Bürgerservicebüros Moisling und Travemünde müssen Sie ein biometrisches Lichtbild mitbringen. Das Bild darf nicht älter als 6 Monate sein und muss eine Größe von 45 mm x 35 mm haben, ohne Rand. Das Bild muss den Anforderungen der Bundesdruckerei entsprechen. In allen anderen Bürgerservicebüros gibt es Fotoautomaten, um ein Bild vor Ort zu machen.

Beantragung Ausweis nach Einbürgerung: Wenn Sie einen Ausweis nach Ihrer Einbürgerung beantragen möchten, benötigen Sie folgende Dokumente: Ihre Einbürgerungsurkunde, Ihr altes Ausweisdokument aus Ihrem Heimatland oder den elektronischen Aufenthaltstitel, eine in Deutschlad ausgestellte Personenstandsurkunde, ein biometrisches Lichtbild.

Namensänderung: Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie auch einen neuen Personalausweis beantragen. Dafür müssen Sie das Dokument vorlegen, das Ihre Namensänderung bestätigt.

Bevorstehende Eheschließung: Wenn Sie bald heiraten und eine Auslandsreise planen, können Sie 6 Wochen vor der Hochzeit einen neuen Ausweis beantragen. Sie benötigen eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung. Den neuen Ausweis bekommen Sie im Bürgerservicebüro, wo Sie den Antrag gestellt haben, nachdem Sie einen Termin vereinbart haben.

Für geschiedene Personen ist es wichtig, die Scheidungsurkunde vorzulegen. Diese kann beim Familiengericht am Ort der Scheidung beantragt werden. Das Scheidungsurteil oder die Geburtsurkunde reichen nicht aus.

Bei Minderjährigen: Siehe hier.

Jugendliche ab 16 Jahren: Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis allein beantragen, sofern eine schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten vorgelegt wird.

Betreute: Wenn jemand für Sie bestimmt, wo Sie leben, können Sie den Personalausweis nicht alleine beantragen. In diesem Fall muss die Person, die für Sie entscheidet, dem Antrag zustimmen. Der Betreuer muss nicht persönlich vorbeikommen, die Zustimmung kann auch schriftlich erfolgen. Der Betreuer sollte einen Antrag im Vorwege ausfüllen und dem Betreuten zusammen mit einer Kopie seines Ausweises zum Termin mitgeben.

Ordens- oder Künstlername: Wenn jemand möchte, dass sein Ordens- oder Künstlername in seinen offiziellen Asuweisdokumenten und in der Meldedatenbank eingetragen wird, werden bestimmte Unterlagen benötigt. Zum Beispiel Belege von Berufsverbänden, Agenturen oder der Kirche oder dem Kloster. In Ausnahmefällen kann jemand auch anhand von Zeitungsartikeln oder ähnlichem nachweisen, dass sein Künstlername bekannt ist und speziell für ihn steht. Das gilt auch, wenn jemand unter diesem Künstlernamen aktiv ist.

Doktortitel: Um einen Doktortitel im Personalausweis einzutragen, müssen Sie die Promotionsurkunde vorlegen. Bei ausländischen Promotionen wird eine Anerkennungsmitteilung der ausländischen Promotion benötigt. Es ist erforderlich, einen neuen Personalausweis zu beantragen, da eine solche Änderung in einem bestehenden Personalausweis nicht möglich ist. Die Kosten betragen 22,80 € bis 24 Jahre und 37,00 € ab 24 Jahren.

Weitere Informationen zu den Anforderungen an das biometrische Lichtbild erhalten Sie hier!

Welche Gebühren fallen an?

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
    Gebühr: EUR 10.00 - 37.00
    Vorkasse: Nein
  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Die Gebühr kann für Bedürftige reduziert werden. Das entscheidet die jeweilige Personalausweisbehörde.
    Gebühr: EUR 10.00 - 37.00
    Vorkasse: Nein

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.
 

Welche Fristen muss ich beachten?

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.

Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Befreiung der Ausweispflicht

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Um die eID zu Hause nutzen zu können wird ein spezielles Lesegerät benötigt. weitere Informationen finden Sie hier.
Nach der Fertigstellung des Ausweises kann er bis zum Ablauf seiner Gültigkeit ausschließlich im Bürgerservicebüro der Beantragung abgeholt werden.

Rechtsbehelf

Beschwerden oder Widerspruch gegen Entscheidungen der Personalausweisbehörde können bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium vorgebracht werden. Im Übrigen wäre der Verwaltungsgerichtsweg einschlägig.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Verfahrensablauf

  • Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. 
  • Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. 
    • Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Für die Antragstellung vereinbaren Sie in der Regel einen Termin. 
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral vom Ausweisproduzenten hergestellt.
  • Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt abholen. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Für ein Muster einer Vollmacht erkundigen Sie sich auf der Internetseite Ihres Bürgeramts.
     

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Zuständige Stelle:

Innenstadt Bürgerservicebüro

Anschrift

Königstraße 55
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr bzw. bis 15 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
(zusätzliche Terminfreischaltung vormittags bis 8:30 Uhr)

Hinweis: Für die meisten angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Termine-Online  oder telefonisch unter +49 451 122-3311
Für folgende Dienstleistungen benötigen Sie keinen Termin:
- Führungszeugnis
- Lebensbescheinigung
- LübeckCard
- Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- SteuerID
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Onlinefunktion einschalten Personalausweis
- Wohnort im Reisepass ändern

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus (Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Kanalstraße P4
Anzahl: 147, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Kanalstraße P5
Anzahl: 45, Gebührenpflichtig: Ja

Sonstiges


Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigste Anlagen).
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16 (Eingang Fünfhausen), 23552 Lübeck.
Öffnungszeiten Mengstraße: Mo.+Di. 8.–14Uhr; Mi. geschlossen; Do.8.- 18Uhr; Fr. 8.- 12Uhr
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

Bar- und Kartenzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung (9 Euro - kein Ausdruck). Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung) Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung).

Karte

St. Gertrud Bürgerservicebüro

Anschrift

Meesenring 7
23539 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
(zusätzliche Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet)

Für die meisten angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin:  Online-Buchung für Termine   oder telefonisch unter +49 451 122-3311
Für folgende Dienstleistungen benötigen Sie keinen Termin:
- Führungszeugnis
- Lebensbescheinigung
- LübeckCard
- Meldebescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- SteuerID
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Onlinefunktion einschalten Personalausweis
- Wohnort im Reisepass ändern

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Meesenring
Bus (Linie 4, 11)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen) Abholung in Zeiten von Corona: Vordrucke werden herausgereicht
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.

Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Schilderpräger ist vor Ort. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck)

Karte

Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro

Anschrift

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen (Ausnahme Händlerschalter) benötigen Sie einen Termin: Online-Terminbuchung  oder telefonisch unter +49 451 122-3311
Öffnungszeiten für Bürger:innen
Mo.08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. geschlossen
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
(zusätzliche Termine werden mittwochs und freitags bis 08:30 Uhr freigeschaltet)

Öffnungszeiten Händlerschalter (für Händler, Zulassungsdienste und Privatpersonen mit mindestens 2 Zulassungsvorgängen (KFZ):
Mo. 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Di.   07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Mi.  07:00 – 12:00 Uhr
Do. 07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Fr.  07:00 – 12:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
Bus (Linie 2)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz im öffentlichen Raum
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen)
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

EC-Karten und Barzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort, grundsätzlich Montag erst um 14:00 Uhr geöffnet Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache

Karte

Moisling Bürgerservicebüro

Anschrift

Moislinger Berg 1
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Terminbuchung  oder telefonisch unter +49 451 122-3311 
(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
(zusätzliche Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet)

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle August-Bebel-Straße
Bus (Linie 5, 7, 11, 12)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen)
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Kassenautomat für Bar- und Kartenzahlung vorhanden. Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Schilderpräger vor Ort.

Karte

Kücknitz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchplatz 7b
23569 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr möglich)
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
(zusätzliche Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet)

Für die meisten angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin:  Online-Buchung für Termine   oder telefonisch unter +49 451 122-3311
Für folgende Dienstleistungen benötigen Sie keinen Termin:
- Führungszeugnis
- Lebensbescheinigung
- LübeckCard
- Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- SteuerID
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Onlinefunktion einschalten Personalausweis
- Wohnort im Reisepass ändern

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kirchstraße
Bus (Linie 32)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte!
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen) Abholung in Zeiten von Corona: Vordrucke werden herausgereicht.
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
Rote Händlerkennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

Nur EC-Kartenzahlung! Keine Bargeldzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort! 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

Karte

Travemünde Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchenstraße 3-5
23570 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Terminbuchungen: Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Buchung für Termine oder telefonisch unter +49 451 122-3311
Terminanfragen für KFZ Leistungen in Travemünde bitte per Mail an ordnungsamt@luebeck.de

Mo. geschlossen
Di.  16:15 - 18:00 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 16:15 - 18:00 Uhr
Fr. geschlossen 
 

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Torstraße
Bus (Linie 30)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Pakrplatz Kichenstraße gegenüber
Gebührenpflichtig: Ja

Sonstiges

Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Terminanfragen für KFZ Leistungen in Travemünde bitte per Mail an ordnungsamt@luebeck.de
Um eine kund:innenorientierte Serviceleistung im KFZ Bereich in Travemünde leisten zu können, werden diese Termine persönlich abgestimmt und eingebucht. Aufgrunddessen, dass es vor Ort keinen Schilderpräger gibt, sind viele Kund:innen vergeblich dorthin gefahren und der Termin konnte nicht abschliessend bearbeitet werden.Zukünftig erhält der Kunde alle Informationen vorab, damit Termine zufriedenstellend bearbeitet werden können.

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)

Bemerkung

Kein Schilderpräger vor Ort (Schilder sind mitzubringen) Ausschließlich EC Zahlung Fotoautomat steht nicht zur Verfügung

Karte

St. Lorenz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kreuzweg 9
23558 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr bzw. bis 15 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
(zusätzliche Terminfreischaltung vormittags bis 8:30 Uhr)

Für die meisten angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Buchung für Termine  oder telefonisch unter +49 451 122-3311
Für folgende Dienstleistungen benötigen Sie keinen Termin:
- Führungszeugnis
- Lebensbescheinigung
- LübeckCard
- Meldebescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- SteuerID
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Onlinefunktion einschalten Personalausweis
- Wohnort im Reisepass ändern

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
Bus (Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkhaus Linden-Arcaden
Anzahl: 456, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus zusammen mit den gängigsten Anlagen
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

Im BSB St.Lorenz gibt es momentan kein Schilderpräger. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Ausschließlich Kartenzahlung im Bürgerservicebüro

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer