Ausnahmen von der Schulpflicht beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Schulpflicht gliedert sich in Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht. Die Schulpflicht wird durch die Begründung eines Schulverhältnisses zu einer öffentlichen Schule oder durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt.
Aufgrund des Schulverhältnisses sind

  • die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen, vorgesehene Prüfungen abzulegen und andere für verbindlich erklärte Schulveranstaltungen zu besuchen,
  • die Eltern verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Schüler/innen am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen und
  • die Ausbildenden, Arbeitgeber und Dienstherren verpflichtet, Berufsschulpflichtige zur Erfüllung der Berufsschulpflicht anzuhalten.

Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.
Schulverweigerung - oder auch Schulabsentismus sowie umgangssprachlich „Schwänzen“ - umfasst alle Formen des unerlaubten Fernbleibens von der Schule.
Als Maßnahme zur Durchsetzung  des Schulbesuchs können Schüler/innen, die ohne berechtigten Grund nicht am Unterricht teilnehmen, nach § 28 Schulgesetz der Schule zugeführt werden. Die allgemeinen Vorschriften über den Vollzug von Verwaltungsakten bleiben unberührt. Daneben sind Sanktionen wegen Nichterfüllung der Schulpflicht möglich, zum Beispiel Verhängung einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Schule. Zunächst ist es Aufgabe der Schule, auf schulabsentes Verhalten von Schülerinnen und Schülern zu reagieren.
  • An den Schulpsychologischen Dienst oder das Jugendamt, mit denen die Schulen im Umgang mit schulabsentem Verhalten zusammen arbeiten.
  • An die Kreise oder kreisfreien Städte (Ordnungsamt), die für die Durchführung eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zuständig sind.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Schulpsychologische Beratungsstelle
Schildstraße 6-8
(Eingang über Pergamentmachergang)
23552 Lübeck

Kooperative Erziehungshilfe
Tel.: 04517/122 - 86300
Email: keh@luebeck.de

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle:

Schule und Sport; Schulpsychologische Beratungsstelle

Anschrift

Schildstraße 6-8
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
09:00 - 16:00 Uhr

Schulpsychologische
Sprechstunde in Schulen

Informationen und Terminanfrage

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Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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