Einschulung

Leistungsbeschreibung

Mit Beginn eines Schuljahres werden alle dann neu schulpflichtigen Kinder eingeschult, das heißt in eine Schule aufgenommen. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern eingeschult werden.

Aus gesundheitlichen Gründen können Kinder für eine im jeweiligen Einzelfall zu bestimmende Dauer vom Schulbesuch beurlaubt werden - dies kommt zum Beispiel bei zu früh geborenen Kindern, deren errechneter Geburtstermin nach dem Schulpflicht-Datum gelegen hätte, in Frage.

Die Termine für die Anmeldungen der Schulanfänger erfahren die Eltern aus der Presse oder durch die für sie zuständige Grundschule in ihrem Wohnbezirk.

Verfahrensablauf:
Die Grundschule erfragt bei der Anmeldung die Personalien des Kindes und Angaben, die für den Schulalltag wichtig sind. Es folgt eine Einschulungsuntersuchung sowie ein Einschulungsgespräch in der Regel zwischen der Schulleitung und dem Kind. Dabei wird auch festgestellt, ob die Deutschkenntnisse ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können. Ist dies nicht der Fall, wird das Kind verpflichtet, vor der Einschulung an einem Sprachförderkurs teilzunehmen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Schuldatenbank Lübeck

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlich zuständige Grundschule.

Sollte es Ihr Wunsch sein, dass Ihr Kind eine andere Grundschule, als die örtlich zuständige besucht, so erklären Sie im Rahmen der dortigen Anmeldung, an welcher Schule Ihr Kind eingeschult werden soll. Sofern die von Ihnen ausgewählte Schule noch Aufnahmekapazitäten besitzen sollte, regeln die beiden betroffenen Schulen das Verfahren untereinander und setzen sich anschließend mit Ihnen in Verbindung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Sollten Sie Grundsatzfragen zur Einschulung haben, wenden Sie sich bitte an das Schulamt Lübeck.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erteilt die Schulleiterin/der Schulleiter der jeweiligen Schule (unter anderem zu Aufnahmemöglichkeiten, Aufnahmebedingungen).

Zuständige Stelle:

Schulamt in der Hansestadt Lübeck -Untere Schulaufsichtsbehörde -

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Fax

+49 451 122-4097

Öffnungszeiten

Aus aktuellem Anlass sind die Bereiche der Hansestadt Lübeck derzeit für Bürger:innen nur noch per Mail oder telefonisch zu erreichen. Wir bitten um Verständnis!

Bitte vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.
Telefonische Erreichbarkeit nur vormittags über das Sekretariat, nachmittags nur per Mail luebeck@schulamt.landsh.de .

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus (Linie 2, Linie 7, Linie 16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer