Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs

Leistungsbeschreibung

Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin / des einzutragenden Halters (sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt):
    • alter Fahrzeugbrief oder
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) oderTeil II (ZB II) oder
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) und
    • Kaufvertrag, sofern keine ZB II (Fahrzeugbrief) ausgegeben wurde.
  • ZB I oder gegebenenfalls Abmeldebescheinigung,
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (zum Beispiel durch die Abmeldebescheinigung, die ZB I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung),,
  • elektronische Versicherungsbestätigung,
  • noch vorhandene Kennzeichenschilder, falls das Kennzeichen für Sie reserviert wurde,
  • SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung),
  • falls die ZB I nicht mehr vorhanden ist und die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurückliegt, ein anderer Nachweis der technischen Daten des Fahrzeugs (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenbestätigung des Herstellers, Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung).
  • Ist keines dieser Papiere mehr vorhanden, wird die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich.
    Wenn das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) verändert wurde, die abnahmepflichtig sind (zum Beispiel Alu-Felgen, Spoiler, Standheizung), ist das Fahrzeug vor der Zulassung durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV Nord) oder einem Prüfingenieur (TÜV Nord, DEKRA, GTÜ, KÜS, FSP, TÜV Hanse, TÜV Rheinland, TÜV Süd) gem. § 19 Abs. 3 StVZO zu prüfen.
    Bei schwerwiegenden Veränderungen (Änderung der Fahrzeugart oder des Abgas-/Geräuschverhaltens, Gefährdung von Verkehrsteilnehmern) ist das Fahrzeug ausschließlich durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen gem. § 19 Abs. 2 StVZO zu begutachten. Die über die Prüfung/Abnahme ausgestellte Bescheinigung ist bei der Zulassung mit vorzulegen.
  • Bescheinigung, dass das Fahrzeug wieder aufgefunden wurde.

Zusätzlich:

  • durch Vertreter:
  • Wenn Sie einen Dritten mit der Wiederzulassung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
  • der Zulassung auf Minderjährige:
    die schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage deren Personalausweise.
  • für Firmen (GmbH, AG, OHG):
    Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers.
  • für Vereine:
    Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden.
  • für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag vorlegen); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt).

Für Kfz - Zulassungen ist ein ausgefülltes und Unterschriebenes SEPA-Mandat notwendig.

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Kücknitz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchplatz 7b
23569 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Aufgrund einer internen Fortbildung am Mittwoch, den 28.05.2025 ist das Bürgerservicebüro Kücknitz geschlossen.
Mo.8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Di. 8 – 14 Uhr
Mi. 8 – 12 Uhr
Do.8 – 14 Uhr
Fr. 8 – 12 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kirchstraße
Bus: Linie 32

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Nur EC-Kartenzahlung. Keine Bargeldzahlung möglich. Bitte bringen Sie ein biometrisches Lichtbild in Papierform mit. Digitale Lichtbilder können nicht verarbeitet werden. Schilderpräger ist vor Ort. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

Karte

Ordnungsamt; Moisling Bürgerservicebüro

Anschrift

Moislinger Berg 1
23560 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Aufgrund einer internen Fortbildung am Mittwoch, den 28.05.2025 ist das Bürgerservicebüro Moisling geschlossen.
Mo.8 – 14 Uhr
Di. 8 – 14 Uhr
Mi. 8 – 12 Uhr
Do.8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Fr. 8 – 12 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle August-Bebel-Straße
Bus: Linie 5, 7, 11, 12

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. In den Bürgerservicebüros funktioniert der digitale Lichtbildabruf über die Cloud. An folgenden Standorten stehen bereits PointIDs zur Aufnahme von Fotos vor Ort zu Verfügung: BSB Innenstadt, St. Lorenz, St. Gertrud sowie in der Ausländerbehörde. Achtung! Es können sowohl Lichtbilder in Papierform als auch digitale Bilder verwendet werden.Schilderpräger vor Ort.

Karte

Ordnungsamt; Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro

Anschrift

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Aufgrund einer internen Fortbildung am Mittwoch, den 28.05.2025 ist das Bürgerservicebüro Hochschulstadtteil geschlossen. Lediglich der Händlerschalter für KFZ-Großkund:innen bleibt eingeschränkt geöffnet.
Öffnungszeiten für Bürger:innen
Mo. 8 bis 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. geschlossen
Freitag 8 – 12 Uhr 
(zusätzl. Termine werden montags und freitags bis 08:30 Uhr freigeschaltet)

Öffnungszeiten Händlerschalter (für Händler, Zulassungsdienste und Privatpersonen mit mindestens 2 Zulassungsvorgängen (KFZ):
Mo. 8 – 12 und 14 – 18 Uhr
Di. 7 – 12 Uhr und 12:45 – 14 Uhr
Mit. 7 – 12 Uhr
Do. 7 - 12 Uhr  und 12:45 – 14 Uhr
Fr. 7 – 12 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
Bus: Linie 2

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichen Raum
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

EC-Karten und Barzahlung möglich. In den Bürgerservicebüros funktioniert der digitale Lichtbildabruf über die Cloud. An folgenden Standorten stehen bereits PointIDs zur Aufnahme von Fotos vor Ort zu Verfügung: BSB Innenstadt, St. Lorenz, St. Gertrud sowie in der Ausländerbehörde. Achtung! Es können sowohl Lichtbilder in Papierform als auch digitale Bilder verwendet werden. Schilderpräger ist vor Ort, grundsätzlich Montag erst um 14:00 Uhr geöffnet. Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

Karte

Ordnungsamt; Travemünde Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchenstraße 3-5
23570 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Aufgrund einer internen Fortbildung am Mittwoch, den 28.05.2025 ist das Bürgerservicebüro Travemünde geschlossen.
Mo. geschlossen
Di.  16:15 – 18 Uhr 
Mi. geschlossen
Do.16:15 – 18 Uhr
Fr. geschlossen

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Torstraße
Bus: Linie 30

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Pakrplatz Kichenstraße gegenüber
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Kein Schilderpräger vor Ort (Schilder sind mitzubringen). Ausschließlich EC Zahlung. In den Bürgerservicebüros funktioniert der digitale Lichtbildabruf über die Cloud. An folgenden Standorten stehen bereits PointIDs zur Aufnahme von Fotos vor Ort zu Verfügung: BSB Innenstadt, St. Lorenz, St. Gertrud sowie in der Ausländerbehörde. Achtung! Es können sowohl Lichtbilder in Papierform als auch digitale Bilder verwendet werden..

Karte

Ordnungsamt; St. Gertrud Bürgerservicebüro

Anschrift

Meesenring 7
23539 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Aufgrund einer internen Fortbildung am Mittwoch, den 28.05.2025 ist das Bürgerservicebüro St.Gertrud geschlossen.
Mo.8 – 14 Uhr
Di. 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr 
Mi.8 – 12 Uhr
Do.8 – 14 Uhr
Fr. 8 – 12 Uhr 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Meesenring
Bus: Linie 4, 11

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring

Bemerkung

Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. In den Bürgerservicebüros funktioniert der digitale Lichtbildabruf über die Cloud. An folgenden Standorten stehen bereits PointIDs zur Aufnahme von Fotos vor Ort zu Verfügung: BSB Innenstadt, St. Lorenz, St. Gertrud sowie in der Ausländerbehörde. Achtung! Es können sowohl Lichtbilder in Papierform als auch digitale Bilder verwendet werden.Schilderpräger ist vor Ort.

Karte

Ordnungsamt; Innenstadt Bürgerservicebüro

Anschrift

Königstraße 55
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Aufgrund einer internen Fortbildung am Mittwoch, den 28.05.2025 ist das Bürgerservicebüro Innenstadt geschlossen.
Mo.8 – 14 Uhr
Di. 8 – 14 Uhr
Mi. 8 – 12 Uhr
Do.8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Fr. 8 – 12 Uhr 

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Kanalstraße P4
Anzahl Parkplätze: 147
Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz Kanalstraße P5
Anzahl Parkplätze: 45
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Bar- und Kartenzahlung möglich. In den Bürgerservicebüros funktioniert der digitale Lichtbildabruf über die Cloud. An folgenden Standorten stehen bereits PointIDs zur Aufnahme von Fotos vor Ort zu Verfügung: BSB Innenstadt, St. Lorenz, St. Gertrud sowie in der Ausländerbehörde. Achtung! Es können sowohl Lichtbilder in Papierform als auch digitale Bilder verwendet werden.Schilderpräger ist vor Ort. Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)

Karte

Ordnungsamt; St. Lorenz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kreuzweg 9
23558 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Aufgrund einer internen Fortbildung am Mittwoch, den 28.05.2025 ist das Bürgerservicebüro St.Lorenz geschlossen.
Mo.8 Uhr – 14 Uhr
Di. 8 – 12 und 14 – 18 Uhr
Mi. 8 – 12 Uhr
Do. 8 – 14 Uhr
Fr.  8 – 12 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
Bus: Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt

Parkplatz Parkhaus Linden-Arcaden
Anzahl Parkplätze: 456
Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Im BSB St. Lorenz gibt es momentan kein Schilderpräger. In den Bürgerservicebüros funktioniert der digitale Lichtbildabruf über die Cloud. An folgenden Standorten stehen bereits PointIDs zur Aufnahme von Fotos vor Ort zu Verfügung: BSB Innenstadt, St. Lorenz, St. Gertrud sowie in der Ausländerbehörde. Achtung! Es können sowohl Lichtbilder in Papierform als auch digitale Bilder verwendet werden. Ausschließlich Kartenzahlung im Bürgerservicebüro.

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer