Beseitigung von (baulichen) Anlagen

Leistungsbeschreibung

Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Es fallen gebühren in Höhe von mindestens 100 € an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle:

Stadtplanung und Bauordnung; Bauaufsicht

Anschrift

Kleiner Bauhof 11
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Telefonzeiten:
Montag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fegefeuer
Bus (Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parade
Anzahl: 67, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Musterbahn
Anzahl: 55, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Großer Bauhof
Anzahl: 15, Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer