Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • ziviler Führerschein (falls vorhanden).

Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind gegebenenfalls einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig - für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Gutachten eines Augenarztes,
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
  • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Es befindet sich kein Fotoautomat vor Ort

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Eine Gebühr von 55,60€ fällt an. 

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Fahrerlaubnisbehörde

Anschrift

Schlutuper Straße 14
23566 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Aufgrund einer internen Fortbildung am Mittwoch, den 28.05.25 ist das Ordnungsamt in der Zeit von 08:30-13:00 Uhr nur eingeschränkt erreichbar.
Mo.8:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Für alle unsere Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin. Wenn Sie kurzfristig einen Termin wünschen, schauen Sie bitte wochentags bis 8:30 Uhr in unseren Online-Kalender. Dort können Sie sehen, ob noch kurzfristig verfügbare Termine vorhanden sind. Termine können Sie ganz einfach online unter luebeck.de/termine oder telefonisch unter +49 451 122-3311 buchen.

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Kaufhof
Bus: 4, 5, 11

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Nein

Bemerkung

Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und wollen sich ummelden? Sie wollen ein Fahrzeug zulassen? Sie wollen Ihren Personalausweis oder Reisepass verlängern lassen?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer