Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Leistungsbeschreibung

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Bei mehreren beantragten Fahrerlaubnisklassen wird der Führerschein erst in Auftrag gegeben, wenn Sie alle Bescheinigungen über die bestandene Prüfung bei der Fahrerlaubnisbehöde abgegeben haben. 

Sie können sich für die Zwischenzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde eine vorläufige Fahrerlaubnis ausstellen lassen, die drei Monate gültig ist. Falls Sie nach den drei Monaten keine weitere Klasse ablegen sollten, dann können Sie sich Ihren EU-Kartenführerschein (nach Ablauf der vorläufigen Fahrerlaubnis) für die bereits bestandene/n Klasse/n zuschicken lassen oder vor Ort abholen.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihren bisherigen bisherigen Führerschein und:

  1. Für alle Klassen:
  • Personalausweis oder Reisepass,
    Sollten der Personalausweis oder Reisepass verloren gegangen sein, eine Meldebescheinigung.
  • Aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
  1. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe,
  • Sehtestbescheinigung.
  1. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
  1. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:
  • Gutachten über besondere Anforderungen,
  • Führungszeugnis.


Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Für die vorläufige Fahrerlaubnis bei mehreren beantragten Fahrerlaubnisklassen

  • Ausweis oder Reisepass
  • Bescheinigungen über die bestandene Prüfung (Prüfbescheinigung)
  • Führerschein (falls bereits vorhanden)

Es befindet sich kein Fotoautomat vor Ort.

Eintragung Anhänger (Schlüsselzahl 96)

•    Ausweisdokument
•    Führerschein
•    Aktuelles biometrisches Lichtbild
•    Bankkarte zur Bezahlung (Gebühren mit DV und vorläufiger FE : 53,60 EUR)
•    Bescheinigung über die Schulung für die B96 von der Fahrschule

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Es sind Gebühren von 42,60 EUR bis 84,20 EUR fällt an.

Für die Ausstellung einer vorläufige Fahrerlaubnis8,70 EUR
Direktversand des EU-Kartenführerscheins an Hauptwohnsitz (nach Ablauf der drei Monate): zusätzlich 5,00 EUR

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer