Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief in die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) besteht nicht. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II auszustellen ist (zum Beispiel weil diese verloren gegangen ist oder wenn die Ausstellung einer neuen ZB I (Fahrzeugschein) erforderlich wird) und zwar unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist.

Der Fahrzeugbrief wird entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt (Hinweis: Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt).

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann ein Ersatzdokument ausgestellt werden. Auf Verlangen der Zulassungsbehörde muss eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib der Originaldokumente abgegeben werden. Das Ersatzdokument darf erst ausgefertigt werden, wenn die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Verkehrsblatt aufgeboten wurde und die dabei gesetzte Frist von 14 Tagen abgelaufen ist. Sofern dazu Anlass besteht, ist eine Anzeige bei der Polizei ratsam.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

Bei Umtausch der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief)

  • Aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • aktuelle TÜV-Bescheinigung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder in beglaubigter Kopie

bei Vereinen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder in beglaubigter Kopie

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • schriftliche Einwilligung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten

 

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief):

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. alter Fahrzeugschein
  • aktuelle TÜV-Bescheinigung
  • eidesstattliche Erklärung (persönlich durch den Halter) über den Verlust
  • Wurde die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief bei der Zulassung nicht an die Halterin/den Halter persönlich ausgehändigt, wird noch eine Bescheinigung der bevollmächtigten Person (z.B. Autohaus) benötigt, dass die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief inzwischen an die Halterin/den Halter ausgehändigt wurde.
  • gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
    • Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
  • bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Die Zulassungsbescheinigung II/der Fahrzeugbrief wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens kann die neue Zulassungsbescheinigung II ausgestellt und ausgehändigt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Kfz-Zulassungsbehörde.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen.

Rechtsgrundlage

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

§ 12 FZV, § 5 STVG.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 bis 4 Wochen.

Zuständige Stelle:

St. Gertrud Bürgerservicebüro

Anschrift

Meesenring 7
23539 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
(zusätzliche Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet)

Für die meisten angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin:  Online-Buchung für Termine   oder telefonisch unter +49 451 122-3311
Für folgende Dienstleistungen benötigen Sie keinen Termin:
- Führungszeugnis
- Lebensbescheinigung
- LübeckCard
- Meldebescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- SteuerID
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Onlinefunktion einschalten Personalausweis
- Wohnort im Reisepass ändern

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Meesenring
Bus (Linie 4, 11)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen) Abholung in Zeiten von Corona: Vordrucke werden herausgereicht
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.

Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

Nur EC- oder Kartenzahlung (Giro, VISA, Mastercard, V-Pay) möglich. Schilderpräger ist vor Ort. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck)

Karte

Hochschulstadtteil Bürgerservicebüro

Anschrift

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen (Ausnahme Händlerschalter) benötigen Sie einen Termin: Online-Terminbuchung  oder telefonisch unter +49 451 122-3311
Öffnungszeiten für Bürger:innen
Mo.08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. geschlossen
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
(zusätzliche Termine werden mittwochs und freitags bis 08:30 Uhr freigeschaltet)

Öffnungszeiten Händlerschalter (für Händler, Zulassungsdienste und Privatpersonen mit mindestens 2 Zulassungsvorgängen (KFZ):
Mo. 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Di.   07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Mi.  07:00 – 12:00 Uhr
Do. 07:00 – 12:00 und 12:45 – 14:00 Uhr
Fr.  07:00 – 12:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Grace-Hopper-Str.
Bus (Linie 2)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz im öffentlichen Raum
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen)
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

EC-Karten und Barzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort, grundsätzlich Montag erst um 14:00 Uhr geöffnet Kund:innen mit Terminen am Montag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr müssen geprägte Kennzeichen zum Termin mitbringen. 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache

Karte

Moisling Bürgerservicebüro

Anschrift

Moislinger Berg 1
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Terminbuchung  oder telefonisch unter +49 451 122-3311 
(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr 
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
(zusätzliche Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet)

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle August-Bebel-Straße
Bus (Linie 5, 7, 11, 12)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen)
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

Bürgerservicebüro befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite vom Jugendzentrum! (zurückliegend zwischen Hausnummer 1 und 3). Kassenautomat für Bar- und Kartenzahlung vorhanden. Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Schilderpräger vor Ort.

Karte

Kücknitz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kirchplatz 7b
23569 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr möglich)
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
(zusätzliche Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet)

Für die meisten angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin:  Online-Buchung für Termine   oder telefonisch unter +49 451 122-3311
Für folgende Dienstleistungen benötigen Sie keinen Termin:
- Führungszeugnis
- Lebensbescheinigung
- LübeckCard
- Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- SteuerID
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Onlinefunktion einschalten Personalausweis
- Wohnort im Reisepass ändern

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Kirchstraße
Bus (Linie 32)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte!
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus (gängigsten Anlagen) Abholung in Zeiten von Corona: Vordrucke werden herausgereicht.
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
Rote Händlerkennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

Nur EC-Kartenzahlung! Keine Bargeldzahlung möglich. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Schilderpräger ist vor Ort! 06er und 07er -Kennzeichen nur nach vorheriger Absprache.

Karte

St. Lorenz Bürgerservicebüro

Anschrift

Kreuzweg 9
23558 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

(Termine an ausgewählten Tagen ab 07:00 Uhr bzw. bis 15 Uhr möglich) 
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr 
(zusätzliche Terminfreischaltung vormittags bis 8:30 Uhr)

Für die meisten angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin: Online-Buchung für Termine  oder telefonisch unter +49 451 122-3311
Für folgende Dienstleistungen benötigen Sie keinen Termin:
- Führungszeugnis
- Lebensbescheinigung
- LübeckCard
- Meldebescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- SteuerID
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Onlinefunktion einschalten Personalausweis
- Wohnort im Reisepass ändern

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle ZOB / Hauptbahnhof
Bus (Linie 1,2,3,5,6,7,9,10,11,12,15,16,17,21,30,31,32,39,40)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkhaus Linden-Arcaden
Anzahl: 456, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parkplatz im öffentlichem Raum stark begrenzt
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Die Ausgabe von Ausweisen erfolgt in dem Bürgerservicebüro in dem die Beantragung erfolgte !
Stornierung/Absagen/Nachfragen gebuchte Termine: Mail an ordnungsamt@luebeck.de (Name; Standort; Datum; Uhrzeit; Terminkennung)
Steuervordrucke liegen in allen Bürgerservicebüros aus zusammen mit den gängigsten Anlagen
Grundsteuerreform: Vordruck "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" bekommen Sie in der Mengstraße 16, 23552 Lübeck.
Rote Kennzeichen gibt es nur auf Antrag. Diesen finden Sie unter: Rotes Händlerkennzeichen

Bemerkung

Im BSB St.Lorenz gibt es momentan kein Schilderpräger. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung. (9 Euro - kein Ausdruck) Ausschließlich Kartenzahlung im Bürgerservicebüro

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer