Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Ein vorläufiger Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn die Fahrerlaubnisdaten bzw. die Kateikartenabschrift vorliegt.
Für die Verlustanzeige benötigt die Polizei die Führerscheinnummer.

An wen muss ich mich wenden?

Fahrerlaubnisbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebescheinigung,  
  • 1 aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • evtl. Diebstahlanzeige der Polizei,
  • Sollte der verloren gegangene Papierführerschein nicht von der Hansestadt Lübeck ausgestellt worden sein, muss eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde beantragt werden. Um das Verfahren zu beschleunigen, können Sie diese gerne selbst anfordern und uns zukommen lassen, andernfalls fordern wir die Abschrift bei Ihrer Vorsprache an. Wenn Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind bzw. waren, ist die Anforderung einer Karteikartenabschrift nicht nötig. Die Fahrerlaubnisdaten sind im Zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert und können von uns abgerufen werden.
  • (EC-Karte)

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Eine Gebühr von 32,30 fällt an.

Rechtsgrundlage

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Bearbeitungsdauer liegt je nach Arbeitsaufkommen bei ca. 3 Wochen. Falls vorab eine Karteikartenabschrift (vom Ausstellungsort des Führerscheins) angefordert werden muss, verzögert sich das Verfahren dementsprechend.

Zuständige Stelle:

Fahrerlaubnisbehörde

Anschrift

Schlutuper Straße 14
23566 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin:  Online-Buchung für Termine   oder telefonisch unter +49 451 122-3311
(zusätzl.Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet)
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Kaufhof
Bus (4, 5, 11)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Bemerkung

Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer