Parkausweis für Schwerbehinderte

Leistungsbeschreibung

Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Parkausweise erhalten, die ihnen das Parken auf speziellen, durch ein Zusatzzeichen mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Parkplätzen („Behindertenparkplätze“) erlauben und/oder andere Parkerleichterungen einräumen.
Hierbei ist zwischen verschiedenen Parkausweisen (blauer, oranger und gelber Ausweis) zu unterscheiden, die zur Inanspruchnahme unterschiedlich weitreichender Parkerleichterungen berechtigen. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Voraussetzungen, unter denen die verschiedenen Ausweise erlangt werden können.
Die Nutzung der Parkausweise setzt nicht voraus, dass der behinderte Mensch das Fahrzeug selbst lenkt. Es muss sich jedoch jeweils um eine Fahrt handeln, die der Beförderung des behinderten Menschen dient, für den der jeweilige Ausweis ausgestellt wurde.

Der EU-einheitliche blaue Parkausweis gilt in den Ländern der Europäischen Union. Nur dieser Ausweis berechtigt zum Parken auf entsprechend gekennzeichneten Behindertenparkplätzen. Darüber hinaus können weitere Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden. Erhalten können diesen Ausweis Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“).

Durch den bundeseinheitlichen orangenen Parkausweis können  auch schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Mobilitätseinschränkungen, die die Voraussetzungen für den blauen Ausweis nicht erfüllen, Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt dieser Ausweis jedoch nicht. .
Angaben zum berechtigten Personenkreis für den orangenen Ausweis und zum Umfang der Parkerleichterungen sind unter dem Link des LAsD am Ende dieser Seite aufgeführt.

Darüber hinaus besteht für Menschen, die zwar in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, die Voraussetzungen zur Erlangung des orangenen Parkausweises jedoch nicht erfüllen, die Möglichkeit auf Erteilung des sogenannten gelben Parkausweises. Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen, verleiht der Inhaberin/dem Inhaber aber sonstige Parkerleichterungen.
Im Gegensatz zu den übrigen Ausweisen kann der gelbe Ausweis auch (befristet) erteilt werden, wenn z.B. infolge einer Operation, eines Unfalls oder einer Krankheit nur vorübergehend eine erhebliche Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung besteht.
Der "gelbe Parkausweis“ gilt nur in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.
Auch zum gelben Ausweis sind Angaben zum berechtigten Personenkreis und zum Umfang der Parkerleichterungen unter dem Link des LAsD am Ende dieser Seite zu finden.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Informationen zur Erteilung eines Parkausweises erhalten Sie unter: Parkausweis für Schwerbehinderte

Die erteilten Parkerleichterungen sind personenbezogen und nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden!

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Blauer Parkausweis

  • Erstbeantragung:
    • letzter Bescheid des Landesamtes für soziale Dienste und
    • Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder Bl),
    • Passbild.
  • Verlängerung:
    • Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder Bl),
    • den alten blauen Parkausweis,
    • Passbild.

Oranger Parkausweis (Parkerleichterung)

  • Erstbeantragung: Schwerbehindertenausweis
  • Verlängerung: Alten orangen Parkausweis

Gelber Parkausweis (Parkerleichterung)

  • Erstbeantragung: Schwerbehindertenausweis
  • Verlängerung: Alten gelben Parkausweis

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

.Orangener oder gelber Parkausweis:

  • Antragsvordruck (auf telefonische Anforderung oder unter Parkausweis für Schwerbehinderte )
  • Schwerbehindertenausweis oder entsprechender Bescheid des LAndesamtes für soziale Dienste
  • eine vom Berechtigten unterzeichnete Vollmacht, wenn eine andere Person den Parkausweis beantragt oder abholt

blauer EU-einheitlicher Parkausweis:

  • formloser schriftlicher oder mündlicher Antrag
  • Schwerbehindertenausweis oder entsprechender Bescheid des LAndesamtes für soziale Dienste
  • aktuelles Passfoto (bei Kindern erst ab 6 Jahren) muss nicht biometrischer Art sei
  • eine vom Berechtigten unterzeichnete Vollmacht, wenn eine andere Person den Parkausweis beantragt oder abholt

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Anträge / Formulare

Das Antragsformular erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Sie können es sich aber auch von den Internetseiten des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD) herunterladen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen über Parkerleichterungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der LAsD.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Bei schriftlicher Beantragung des blauen Parkausweises ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, zuzüglich zu den anderen notwendigen Unterlagen, ausreichend.

Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Aufgrund des zurzeit sehr hohen Eingangs von Anträgen beträgt die Bearbeitungsdauer bei gelben und orangen Parkausweisen bis zu ca. 10 Wochen, da dazu oftmals eine Stellungnahme des Landesamtes für soziale Dienste erforderlich ist. Für die sog. „blauen“ EU-Schwerbehindertenparkausweis“ wird zurzeit eine Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen benötigt.

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


EinwohnerInnen der Hansestadt Lübeck, die in ihrem Schwerbehindertenausweis des Landesamtes für soziale Dienste das Merkzeichen aG ("außergewöhnliche Gehbehinderung") eingetragen haben, können bei der Straßenverkehrsbehörde einen Parkausweis für Schwerbehinderte erhalten. Mitzubringen sind der o.a. Ausweis und ein Lichtbild. 

Zuständige Stelle:

Straßenverkehrsbehörde

Anschrift

Mühlendamm 12
23539 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 -14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Fegefeuer
Bus (Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Großer Bauhof
Anzahl: 15, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parade
Anzahl: 67, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Musterbahn
Anzahl: 55, Gebührenpflichtig: Ja

Bemerkung

Die angebotenen Leistungen der Straßenverkehrsbehörde können am Besten per Mail ( strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de) erledigt werden. Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer