Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Leistungsbeschreibung

Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
ten erhalten.

Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.

Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.

Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten:
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soziale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen
:

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
    nung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
  • Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
    senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
    stationärer Unterbringung

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Die Unterkunftssicherung der Hansestadt Lübeck bietet Informationen und Beratung für Haushalte (Einzelpersonen, Paare, Familien) bei Wohnungskündigungen, Mietschulden, Räumungsklagen, Zwangsräumungen und bei drohender und eingetretener Wohnungslosigkeit. Bei eingetretener Wohnungs- und Obdachlosigkeit kann eine Unterbringung in Notunterkünften erfolgen.

Nähere Informationen finden Sie unter: Obdachlosenhilfe

Zur Online-Terminvergabe

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Personalausweis
Wenn vorhanden Schreiben vom Vermieter, Schreiben vom Gericht, Schreiben vom Gerichtsvollzieher, Einkommensnachweise

Welche Gebühren fallen an?

Kostenart: kostenlos

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Nach Zustellung einer Räumungsklage (Datum auf dem gelben Briefumschlag) muss innerhalb von 2 Wochen eine Verteidigungsanzeige beim Amtsgericht eingereicht werden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

Verfahrensablauf

  • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
  • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Soziale Sicherung
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck

Zuständige Stelle:

Soziale Sicherung; Materielle Hilfen, Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Servicezeiten vor Ort nur mit Termin:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di.  08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 12:30  - 18:00 Uhr
Fr.  08:00 - 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00  - 14:00 Uhr
Fr.  08:00 - 12:00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Sonstiges

Servicebereich des Verwaltungszentrums Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck


 

Karte

Soziale Sicherung; Materielle Hilfen, Wahmstraße Obdachlose Männer

Anschrift

Wahmstraße 60
23539 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr 
Fr.  08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Wahmstraße
Bus (Linie 5, 10, 11, 21, 31, 32, 39)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkhaus Hearder - Center
Anzahl: 193, Gebührenpflichtig: Ja

Soziale Sicherung; Persönliche Hilfen, Unterkunftssicherung

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr 
Mi. geschlossen
Sprechstunde: Do. 08:30 - 12:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Verwaltungszentrum
Bus (Linie 2, 7, 16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer