Rente/gesetzliche Rentenversicherung

Leistungsbeschreibung

Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern. Hintergrund ist, dass Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nur auf Antrag gewährt werden.

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet Renten wegen Alters, wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes. Für die einzelnen Renten gelten unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen. Allgemeine Hinweise zur Erfüllung Ihrer persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können Sie der von Ihrem Rentenversicherungsträger übersandten Renteninformation/Rentenauskunft (zum Versicherungsverlauf) entnehmen. An der Klärung des sogenannten Versicherungskontos (§ 149 SGB VI) hat der Versicherte mizuwirken.

Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Antragsvordrucke bereithalten und Hilfe beim Ausfüllen der Formulare sowie dem Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen anbieten.

An wen muss ich mich wenden?

  • An den Rentenversicherungsträger,
  • an den Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter der Rentenversicherungsträger) oder
  • an das für Ihren Wohnsitz zuständige Versicherungsamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Sie können Ihren Antrag auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern (zum Beispiel Krankenkasse, Agentur für Arbeit), den Gemeindeverwaltungen sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland stellen. Diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.

Name der Dienststelle                                                                                       Anschrift                                                       Telefon                  Telefax                        E-mail

Deutsche Rentenversicherung - Auskunfts- und Beratungsstelle Karlstraße 4, 24937 Flensburg 0461 14483 0 0461 14483 25255 beratungsstelle-in-flensburg@drv-nord.de
         
Deutsche Rentenversicherung - Auskunfts- und Beratungsstelle Stiftstr. 21, 25746 Heide 0481 85016 0 0481 85016 25305 beratungsstelle-in-flensburg@drv-nord.de
         
Deutsche Rentenversicherung - Auskunfts- und Beratungsstelle Plan 2-4, 25813 Husum 04841 8993 0 04841 8993 25355 beratungsstelle-in-flensburg@drv-nord.de
         
Deutsche Rentenversicherung - Auskunfts- und Beratungsstelle Herzog-Friedrich-Str. 44, 24103 Kiel 0431 9878 0  0431 9878 25405 beratungsstelle-in-kiel@drv-nord.de
         
Deutsche Rentenversicherung - Auskunfts- und Beratungsstelle Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck 0451 485 25450 0451 485 25455 beratungsstelle-in-luebeck@drv-nord.de
         
Deutsche Rentenversicherung - Auskunfts- und Beratungsstelle Christianstr. 9, 24534 Neumünster 04321 4093 0 04321 4093 25505 beratungsstelle-in-kiel@drv-nord.de
         
Deutsche Rentenversicherung - Auskunfts- und Beratungsstelle Rathausallee 70, 22846 Norderstedt 040 6505578 0 040 6505578 25555 beratungsstelle-in-norderstedt@drv-nord.de
         
Deutsche Rentenversicherung - Auskunfts- und Beratungsstelle Markt 22-23, 23758 Oldenburg i.H. 04361 50819 0 04361 50819 25605 beratungsstelle-in-luebeck@drv-nord.de
         
Deutsche Rentenversicherung - Auskunfts- und Beratungsstelle Bismarckstraße 23, 25421 Pinneberg 04101 5427 0 04101 5427 25655 beratungsstelle-in-norderstedt@drv-nord.de
         
Deutsche Rentenversicherung - Auskunfts- und Beratungsstelle Lilienstr. 37, 24768 Rendsburg 04331 12690 0 04331 12690 25707 beratungsstelle-in-kiel@drv-nord.de
         
Deutsche Rentenversicherung Nord (Hauptverwaltung) Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck 0451 485 0 0451 485 15333 info@drv-nord.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die zur Rentenantragstellung mitzubringenden Urkunden und Versicherungsunterlagen erfragen Sie bitte bei der Deutschen Rentenversicherung.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Um einen nahtlosen Übergang zwischen Beschäftigung und Rente zu erreichen, sollten Sie Ihren Antrag auf Altersrente mindestens 3 Monate vor Erreichen des entsprechenden Lebensalters stellen. Eine verspätete Antragstellung kann zu einem späteren Beginn der Rentenzahlung führen.

Rechtsgrundlage

  • § 19 Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung,
  • § 99 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 10004800 oder im Internet.

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Bürgerservicebüros nehmen lediglich die Anträge entgegen und leiten dies weiter!


Beglaubigungen für Rentenzwecke:
Bereich Recht
Markt (Rathaushof) 16
23539 Lübeck
Herr Meironke +49 451 122-3022

Rentenberatungen finden bei der Deutschen Rentenversicherung statt.
Deutsche Rentenversicherung Nord (Hauptverwaltung)
Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Tel: 0451 485 0
Fax: 0451 485 15333
Mail: info@drv-nord.de

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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