Zulassung zur Externenprüfung an beruflichen Gymnasien und Berufsoberschulen zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit der Externenprüfung können Sie ohne vorherigen Schulbesuch die Allgemeine Hochschulreife an einem beruflichen Gymnasium oder einer Berufsoberschule erwerben. Dafür müssen Sie eine Zulassung beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung können Sie formlos per Post oder E-Mail stellen.

  • Senden Sie Ihren formlosen Antrag an die zuständige Stelle.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind und erfahren, an welcher Schule die Prüfung stattfindet.

An wen muss ich mich wenden?

Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie besitzen mindestens einen mittleren Schulabschluss.
  • Sie haben sich für eine der folgenden Fachrichtungen entschieden.
    • Agrarwirtschaft
    • Ernährung
    • Gesundheit und Soziales
    • Technik
    • Wirtschaft
  • Sie haben die Prüfung höchstens einmal nicht bestanden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vollständiger tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und Berufswegs
  • Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
    • Falls der Schulabschluss im Ausland erworben wurde: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2
  • Arbeitszeugnisse über eine hauptberufliche Tätigkeit in einem einschlägigen Fachbereich
    • Angaben zur Art der Tätigkeit, Dauer und wöchentlichem Beschäftigungsumfang
  • Kopie des Personalausweises oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Erklärung über die Prüfungsvorbereitung
  • Erklärung, dass Sie die Prüfung nicht bereits zweimal erfolglos abgelegt haben

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Prüfung findet einmal jährlich am Ende des Schuljahres statt. Die Zulassung zur Externenprüfung muss bis zum 30. September für die Prüfung im darauffolgenden Kalenderjahr beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hilfe & Kontakt:

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

Anschrift

Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Telefon

0431 988-9800

Öffnungszeiten

Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Es stehen kostenpflichtige öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer