Sonderzulassung zur Weiterbildung an der Fachschule beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Bewerbung für eine Weiterbildung an einer Fachschule in den Fachbereichen Gestaltung, Technik, Wirtschaft oder Sozialwesen abgelehnt wurde, haben Sie die Möglichkeit, eine Sonderzulassung zu beantragen.

Mit dieser Sonderzulassung können Sie einen Platz an der Fachschule erhalten, auch wenn Sie die regulären Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Sonderzulassung zur Weiterbildung an der Fachschule können Sie formlos per Post oder E-Mail stellen.

  • Senden Sie Ihren formlosen Antrag an die zuständige Stelle und fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung – entweder die Sonderzulassung oder eine Ablehnung.
  • Bei positiver Entscheidung dürfen Sie an der Fachschule Ihre Weiterbildung aufnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
  • Sie weisen eine besondere Eignung für den angestrebten Weiterbildungsgang nach.
  • Sie haben eine einschlägige Berufsausbildung oder vergleichbare Berufserfahrung vorzuweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis(se) (beglaubigte Kopie)
  • Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)
  • Praxisnachweise wie zum Beispiel Arbeitszeugnisse
  • Falls vorhanden: Zertifikate von Fortbildungen oder Qualifikationen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für das aktuelle Schuljahr endet die Frist an den Schulen in der Regel Ende Februar.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hilfe & Kontakt:

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

Anschrift

Muhliusstraße 38
24103 Kiel

Telefon

0431 988-9800

Öffnungszeiten

Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Es stehen kostenpflichtige öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer