Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung der sozialen Entschädigung für Geschädigte beantragen

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Leistungsbeschreibung

Sie als Geschädigte erhalten monatliche Entschädigungszahlungen. Anstatt dieser monatlichen Entschädigungszahlungen können Sie jedoch auf Antrag auch eine Abfindung erhalten. Der Antrag auf Abfindung muss innerhalb eines Jahres nach Bewilligung der Entschädigungszahlung gestellt werden.

Die Abfindung können Sie ab einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 erhalten. Sie erfolgt jeweils für fünf Jahre und beträgt das 60-fache der monatlichen Entschädigungszahlung.

Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen. Mit Zahlung der Abfindung sind die Ansprüche auf die monatlichen Entschädigungszahlungen für die Dauer von fünf Jahren abgegolten.

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Abfindung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob und in welcher Höhe Sie einen entsprechenden Anspruch auf die Gewährung einer Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung für Geschädigte haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen wird Ihr Anspruch von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Über den Antrag auf Abfindung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Wird der Anspruch nicht festgestellt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen. 
  • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für soziale Dienste 

Voraussetzungen

Ihnen wurden die monatlichen Entschädigungszahlungen vor weniger als einem Jahr bewilligt.

Welche Gebühren fallen an?

Der Antrag ist kostenlos. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde. 

Hilfe & Kontakt:

Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Lübeck

Anschrift

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 14060

Fax

+49 451 1406499

Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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