Leistungen der schnellen Hilfe in einer Traumaambulanz beantragen

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Leistungsbeschreibung

Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle und frühzeitige Beratung sowie psychologische Hilfe an, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.

Sie als Geschädigte sowie Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende haben Anspruch auf insgesamt bis zu 15 Sitzungen in der Traumaambulanz, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Bei Kindern und Jugendlichen beträgt der Höchstanspruch 18 Sitzungen.

Die ersten Sitzungen können Sie auch ohne Entscheidung durch die Behörde in Anspruch nehmen, jedoch müssen Sie den Kurzantrag spätestens nach der zweiten Sitzung stellen.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

Verfahrensablauf

Sie können mit der Behandlung in der Traumaambulanz beginnen und dort den Kurzantrag mit Unterstützung ausfüllen.

Sie können den Antrag auch online stellen, oder Sie können sich an die Versorgungsbehörde wenden und sich dort beraten lassen.

Die ersten Sitzungen können direkt in Anspruch genommen werden. Spätestens nach der zweiten Sitzung muss der Kurzantrag gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für soziale Dienste 

Voraussetzungen

  • Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
  • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben.
  • Wenn Sie als Angehörige, Hinterbliebene oder Nahestehende einer geschädigten Person selbst psychisch beeinträchtigt sind, haben Sie die gleichen Ansprüche.
  • Leistungen können nur in Traumaambulanzen erbracht werden, mit denen die entsprechenden Verwaltungsbehörden einen Vertrag abgeschlossen haben (die Adressen können in der jeweiligen Behörde erfragt werden).

Welche Gebühren fallen an?

Der Antrag ist kostenlos

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als schnelle Hilfe stellen, erfolgt die Bearbeitungsdauer nach gesetzlich vorgegebener Frist innerhalb von zwei Wochen.

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Hilfe & Kontakt:

Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Lübeck

Anschrift

Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 14060

Fax

+49 451 1406499

Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer