Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen für Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen beantragen

Leistungsbeschreibung

Als ermächtigter Arzt oder ermächtigte Ärztin haben Sie die Aufgabe, ärztliche Untersuchungen nach der Strahlenschutzverordnung sowie die besondere ärztliche Überwachung durchzuführen. Für jede Person, die Ihrer ärztlichen Überwachung unterliegt, führen Sie eine Gesundheitsakte.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein, sofern diese Unterlagen bei der zuständigen Behörde nicht bereits vorliegen. Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Erteilung der Ermächtigung. Bei positiver Prüfung wird die Ermächtigung übersandt und die Verwaltungsgebühren abgerechnet.

Voraussetzungen

Sie können nachweisen, dass Sie

  • über eine Ausbildung oder relevante praktische Erfahrungen verfügen,
  • die Sachkunde besitzen,
  • einen Grundkurs im Strahlenschutz
  • sowie den Spezialkurs nach der Strahlenschutzverordnung (Teil 1 und/oder Teil 2) absolviert haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Ermächtigung
  • Je nach medizinischer Weiterbildung Nachweise über
    • die Sachkunde,
    • einen Grundkurs im Strahlenschutz
    • sowie den Spezialkurs nach der Strahlenschutzverordnung (Teil 1 und/oder Teil 2).

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang der Prüfung und der Vollständigkeit des Antrags.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

            Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Was sollte ich noch wissen?

Die Antragstellung bei der zuständigen Behörde ist ausschließlich möglich, wenn Sie dort als in Schleswig-Holstein beruflich tätiger Arzt und Ärztin geführt werden. Sind Sie in anderen Bundesländern beruflich tätig, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Behörde.

Weiterführende Informationen

Geltungsdauer

Geltungsdauer: 5 Jahre
Eine Ermächtigung nach der Strahlenschutzverordnung ist auf fünf Jahre befristet.

Hilfe & Kontakt:

Ärztekammer Schleswig-Holstein

Anschrift

Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg

Telefon

+49 4551 803-0

Fax

+49 4551 803-180

Internetadresse

www.aeksh.de

Öffnungszeiten

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:

Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.

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