Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannte Personen oder als Flüchtling anerkannte Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie sind als staatenlose Person, heimatlose Ausländerin oder Ausländer oder ausländische geflüchtete Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland anerkannt und haben im Ausland geheiratet? Dann können Sie nach der Eheschließung im Ausland einen Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung bei einem deutschen Standesamt stellen.

Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.

Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt

  • Ihres Wohnortes oder 
  • des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben, oder 
  • des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Voraussetzungen

  • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Ehegatten ist staatenlos, heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer oder anerkannte ausländische geflüchtete Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
  • Keiner der Eheschließenden war oder ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Die Eheschließung ist rechtswirksam und mit dem deutschem Recht vereinbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsheirat
  • ausländische Heirats- oder Eheurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Geburtsurkunden von Ehepartnerin und Ehepartner
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Hilfe & Kontakt:

Ordnungsamt; Standesamt; Eheschließungen / Ehefähigkeitszeugnisse

Anschrift

Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck, Hansestadt

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Achtung! Aufgrund einer internen Fortbildung am Mittwoch, den 28.05.25 ist das Ordnungsamt in der Zeit von 08:30-13:00 Uhr nur eingeschränkt erreichbar.
Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr
Di.: 08.00 - 14.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen  

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Wasserkunst
Bus: Linie 1, 4, 6, 9

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Zufahrt Edward-Munch-Straße
Anzahl Parkplätze: 10
Gebührenpflichtig: Nein

Parkplatz Behindertenparkplatz
Anzahl Parkplätze: 1
Gebührenpflichtig: Nein

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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