Tiere: Betäubungsloses Schlachten „Schächten“ - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Für das betäubungslose Schlachten ("Schächten") aus religiösen Gründen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Voraussetzungen sind, dass

  • das betäubungslose Schlachten zur Einhaltung religiöser Riten oder Speisevorschriften notwendig ist,
  • die durchführenden Personen die erforderliche Sachkunde besitzen und
  • die Schlachtstätte die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der schriftliche Antrag zum Schächten muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers,
  • Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die die Schächtung vornimmt,
  • Angaben zum Personenkreis, für den geschächtet werden soll (zum Beispiel Glaubensgemeinschaften, Einzelpersonen),
  • Beschreibung der religiösen Vorschriften zum Schächten,
  • Art und Anzahl der Tiere, die geschächtet werden sollen,
  • Schächtungszeitraum,
  • Ort der Schächtung,
  • Geräte, die zur Schächtung verwendet werden,
  • Verbleib des Fleisches,
  • Erklärung, dass das Fleisch nur an Personen abgegeben wird, die sich an zwingende religiöse Vorschriften zum Schächten halten müssen,
  • Beschreibung des religiös vorgeschriebenen Schächtungsablaufs und
  • Angaben darüber, wie tierschutzrechtliche Bestimmungen beim Schächtungsablauf eingehalten werden.

Rechtsgrundlage

§§ 4, 12 ff. Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)

Verordnung (EG) 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.

Anträge / Formulare

Informationen zum Tierschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle:

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Veterinärwesen

Anschrift

Carl-Gauß-Straße 9
23562 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Internet-Adresse

Öffnungszeiten


Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 -16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

Öffentliche Verkehrsmittel

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Bus (Buslinie 2)

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Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Bemerkung

2. Stock

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